(ots) - Die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen von
"Meister-BAföG" stieg im Jahr 2012 um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in
Deutschland im vergangenen Jahr etwa 168 000 Personen
"Meister-BAföG"-Leistungen nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Damit stiegen im fünften Jahr
in Folge die Empfängerzahlen.
Etwa ein Drittel der Geförderten waren Frauen. Ihre Zahl nahm
gegenüber 2011 um knapp 3 % auf 54 000 zu. Die Zahl der Männer mit
"Meister-BAföG" stieg im gleichen Zeitraum lediglich um 0,3 % auf 114
000.
Knapp 69 000 (41 %) der Geförderten nahmen an einer
Vollzeitfortbildung teil, 99 000 (59 %) bildeten sich in Teilzeit
fort. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der geförderten Personen in
Vollzeit um knapp 3 %, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit
nahezu gleich blieb.
Mit dem "Meister-BAföG" werden Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der
beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der
Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An
Förderleistungen standen im Jahr 2012 insgesamt 546 Millionen Euro
zur Verfügung. Das waren 1,3 % mehr als im Vorjahr. Von den
Förderleistungen des Jahres 2012 entfielen rund 370 Millionen Euro
auf Darlehen und 176 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten
erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren (77 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (91
Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro) und
zur Kinderbetreuung (0,9 Millionen Euro). Die Darlehen wurden für
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (176 Millionen Euro), für den
Lebensunterhalt (184 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag
(7 Millionen Euro), für die Kosten während der
Prüfungsvorbereitungsphase (knapp 2 Millionen Euro) und für die
Anfertigung des "Meisterstücks" (knapp 1 Million Euro) bewilligt.
Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch
nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die
Kreditanstalt für Wiederaufbau im Jahr 2012 Darlehen in Höhe von rund
290 Millionen Euro an die Geförderten. Geförderte Personen erhalten
auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme
25 % von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr
2012 erhielten rund 20 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von
insgesamt knapp 15 Millionen Euro.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot
des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu
finden.
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