(ots) -
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen
Spitzenverbände haben heute in Brüssel eine klare Trennung zwischen
den Vorschlägen der EU-Kommission zur Abwicklungsfinanzierung von
Kreditinstituten auf der einen Seite und europaweit einheitlichen
Standards der Einlagensicherung auf der anderen Seite gefordert.
Der Richtlinienentwurf zur Einlagensicherung, der bislang aufgrund
der Arbeit am europäischen Krisenmanagement auf Eis liegt, enthält
neue, höhere Anforderungen an den Schutz von Kundeneinlagen innerhalb
der Europäischen Union. Er ist bereits weit verhandelt. Die
Kreditwirtschaft mahnte an, diesen Entwurf jetzt zügig zu
verabschieden.
Die deutschen Banken und Sparkassen wenden sich damit erneut gegen
eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa, die
letztlich zu Lasten der deutschen Sparer ginge. Vielmehr müsse das
Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen geschützt und
gewahrt werden.
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus: Deutsche Kreditwirtschaft
mahnt stabile Rechtsgrundlage und klare Aufgabenverteilung an
Die Europäische Bankenaufsicht soll die Stabilität des
Finanzsystems erhöhen. Diese Zielsetzung teilt die Deutsche
Kreditwirtschaft. Die derzeit geplante Ausgestaltung der Aufsicht
stellt zwar keine Ideallösung dar. Es ist jedoch nicht zu verkennen,
dass eine andere Option vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und
politischen Realitäten sowie wegen des erzeugten Zeitdrucks nicht
erreichbar war.
Allerdings mahnt die DK eine stabile Rechtsgrundlage dafür an. Der
Art. 127 Abs. 6 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) biete für eine Kompetenz¬verlagerung diesen Ausmaßes keine
ausreichende Grundlage. Für die Verlagerung dieser Aufsichtskompetenz
sei eine Änderung der europäischen Verträge notwendig. Darüber hinaus
müsse es nach Ansicht der DK auf EU-Ebene eine klare Aufgabenteilung
zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB), den nationalen Behörden
und der European Banking Authority (EBA) geben. Die bisherigen
Festlegungen und Kompetenzabgrenzungen seien an vielen Stellen noch
zu unscharf. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass
Doppelarbeiten zwischen den genannten Institutionen vermieden werden.
Beigefügt erhalten Sie die vollständige Pressemitteilung und das
Statement des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes des DSGV, Dr.
Karl-Peter Schackmann-Fallis
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für Die Deutsche Kreditwirtschaft
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