(ots) - Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges
10.07.2013 16:53
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, 10. Juli 2013 - Die Beta Systems Software AG, Berlin, hat am 27.
Juni 2013 eine Ad-hoc-Mitteilung über die Einziehung eigener Aktien unter
Kapitalherabsetzung veröffentlicht, die über die Veröffentlichungsplattform
der DGAP sowohl an elektronische Verbreitungssysteme als auch an deutsche
und europäische Medien gesendet und auf der Homepage der Beta Systems
Software AG veröffentlicht wurde.
Dem Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat zur Einziehung der eigenen
Aktien lagen dabei auch zwei Aktienrückkäufe aus dem Jahr 1999 zugrunde,
die nicht unter die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2001 zum
Erwerb und zur Einziehung von eigenen Aktien fallen. Diese Aktienrückkäufe
betrafen eine Stückzahl von 24.954 Aktien. Der Vorstand hat seinen
Beschluss dementsprechend neu gefasst und dem Aufsichtsrat zur Zustimmung
vorgelegt. Diese wird kurzfristig erfolgen.
Mit Beschluss vom 10. Juli 2013 hat der Vorstand beschlossen, dass statt
120.610 Stückaktien nur 95.656 Stückaktien im ordentlichen
Einziehungsverfahren nach §237 Abs. 2 AktG eingezogen werden. Damit
reduziert sich das Grundkapital von EUR 25.913.382,30 nicht um EUR
156.793,00, sondern nur um EUR 124.352,80 auf EUR 25.789.029,50, und nicht
auf EUR 25.756.589,30. Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie
beträgt unverändert EUR 1,30.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beta Systems Software AG
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