(ots) - Zielgesellschaft: Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft; Bieter: Michael
Steuler
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtangebot gem. § 35 WpÜG
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Norddeutsche Steingut
AG gem. § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Ãœbernahmegesetzes (WpÃœG)
Kontrollerwerber:
Herr Michael Steuler
Weitere Kontrollerwerber:
1. Frau Eva Bürger
2. Herr Dr. Andreas Loew
3. Herr Thomas Loew
4. Frau Klaudia Nöthen
5. Herr Markus Nöthen
6. Herr Peter Nöthen
7. Herr RA Peter Nöthen
8. Herr Rudi Nöthen
9. Herr Tobias Nöthen
10. Frau Ingeborg Peters
11. Herr Philip Peters
12. Frau Heike Steuler
13. Frau Ulla Steuler
14. Herr Victor Steuler
15. Herr David Steuler
16. Herr André Steuler
17. Herr Christian Steuler
18. Herr Dominic Steuler
19. Herr Gabriel Steuler
20. Herr Georg Steuler jun.
21. Herr Georg Steuler sen.
22. Herr Gregor Steuler
23. Herr Martin Steuler
24. Frau Rosemarie Teppert
25. Frau Sabine Voßkühler
26. Herr Dr. Jost Voßkühler
27. Herr Stefan Voßkühler
28. Frau Christa Wenz
29. Herr Dr. Michael Wenz
30. Frau Eva Judith Wolpert
31. Herr Daniel Jonas Wolpert
Zielgesellschaft:
Norddeutsche Steingut AG, Schönebecker Str. 101, 28759 Bremen
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 3180
ISIN: DE0006770001 (WKN: 677000).
Die Steuler-Fliesen GmbH hält unmittelbar insgesamt 2.095.894 Aktien der
Zielgesellschaft und hat damit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund
87,33 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Die Steuler Holding GmbH ist die Muttergesellschaft der Steuler-Fliesen
GmbH. Die Kontrollerwerber sind die Gesellschafter der Steuler Holding
GmbH. Diese haben im November 2012 einen Stimmrechts- und Konsortialvertrag
abgeschlossen, der wegen der Mitwirkung von Minderjährigen (die
Kontrollerwerber zu 14., 15. und 19.) zunächst schwebend unwirksam war. Die
Mitwirkung der Minderjährigen an dem Stimmrechts- und Konsortialvertrag ist
zwischenzeitlich durch Beschlüsse des Amtsgerichts Montabaur (26.04.2013)
und des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt (03.07.2013) genehmigt.
Mit der letztgenannten Genehmigung ist die Wirksamkeit des Stimmrechts- und
Konsortialvertrages insgesamt eingetreten und die Kontrollerwerber haben
infolge einer Zurechnung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.1, Satz 3 WpÜG
sämtlicher von der Steuler-Fliesen GmbH wie vorstehend beschrieben
gehaltener Stimmrechtsanteile mittelbar die Kontrolle i.S.d. WpÜG über die
Norddeutsche Steingut AG erlangt. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt
daher auch zugleich im Namen der weiteren Kontrollerwerber.
Herr Michael Steuler wird gem. § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehende
Aktionäre der Norddeutschen Steingut AG veröffentlichen (nachfolgend das
Pflichtangebot), das mit einem freiwilligen Erwerbsangebot der
Steuler-Fliesen GmbH kombiniert wird.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie
weiterer dieses Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im
Internet unter
http://www.steuler-fliesen.com/Angebot-Norddeutsche
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Norddeutschen Steingut AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und
Aktionären der Norddeutschen Steingut AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Höhr-Grenzhausen, den 10. Juli 2013
Steuler-Fliesen GmbH
Ende der WpÃœG-Meldung
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Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Hamburg; Freiverkehr in Frankfurt,
Hannover und Stuttgart