(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt
die heutige Entscheidung des Umweltausschusses des Europäischen
Parlaments zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP-Richtlinie) im Hinblick auf die Erkundung und Ausbeutung von
unkonventionellen Erdgasvorkommen, wie zum Beispiel Schiefergas. Der
Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass in diesen Fällen
verbindlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden
muss.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Jetzt sollten der
Ministerrat und das Plenum des Europäischen Parlaments dem
Umweltausschuss in dieser Frage auch folgen, damit nach Jahren der
Unsicherheit endlich Klarheit geschaffen wird". Nach geltender
nationaler und europäischer Rechtslage beginnt die UVP-Pflicht der
Erdgasförderung in Deutschland erst ab einer täglichen Fördermenge
von 500.000 Kubikmetern. Dieser Richtwert wird jedoch bei der
Förderung unkonventioneller Gasvorkommen in der Regel nicht erreicht.
Daher wurden bereits erste Genehmigungen zur Erkundung ohne
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vergeben. "Nachdem
die Neuregelung des Rechtsrahmens für Fracking auf nationaler Ebene
bisher nicht gelungen ist, ist das Votum des EU-Umweltausschusses
eine wichtige Entscheidung für den Gewässerschutz in Deutschland", so
Reck.
Doch nicht alle Inhalte der Entscheidung begrüßt der VKU.
Enttäuscht zeigt sich der Verband darüber, dass die Abgeordneten
darauf verzichtet haben, den Richtlinientext nennenswert zu
vereinfachen, um Behörden und Unternehmen von übertriebenen
bürokratischen Lasten zu befreien, obwohl sich einige deutsche
Abgeordnete dafür eingesetzt hatten. Der VKU fürchtet, dass der
Aufwand bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in
Zukunft höher sein wird.
Insbesondere die so genannte Vorprüfung, die den Zweck hat, die
Projekte mit den größten Umweltauswirkungen zu identifizieren, um
sich auf die wirklich wichtigen Projekte konzentrieren zu können,
würde dem Willen der Mehrheit im Umweltausschuss nach sehr aufwendig
werden. Auch die erweiterten Anforderungen an die vorzulegenden
Alternativen eines geplanten Projekts hält der VKU für zu umfassend.
Reck: "Sogar die Europäische Kommission hat in ihrer
Folgenabschätzung zugegeben, dass der Aufwand für Behörden und
Unternehmen erheblich steigen würde, sollte die Richtlinie so
umgesetzt werden. Angesichts des Ausbaubedarfs in neue und modernere
Infrastrukturen, sind diese verschärften Anforderungen ein Schritt in
die falsche Richtung", bekräftigt Reck.
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