(ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 22. Mai
2013 die Commerzbank AG wegen Falschberatung beim offenen
Immobilienfonds "Degi International" zu Schadensersatz verurteilt
(Aktenzeichen: 2-02 O 168/12). Die zuständige Einzelrichterin
Schwarzkopf von der 2. Zivilkammer hat der Klage - bis auf den
entgangenen Gewinn - in voller Höhe stattgegeben. Zur Begründung
wurde ausgeführt, dass die Bank nicht auf eine mögliche zeitweilige
Aussetzung der Anteilsrücknahme gemäß Paragraph 89 Investmentgesetz
(InvG) hingewiesen hat. Unter Verweis auf eine Entscheidung des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2013 - 9 U 131/11 -
wird ausgeführt, dass sich die Verpflichtung zu diesem Hinweis aus
dem Liquiditätsrisiko für den Anleger ergibt, das bei Aussetzung der
Anteilsrücknahme entsteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für den Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp) hat dieses Urteil große Bedeutung: "Unsere
Kanzlei hatte zu offenen Immobilienfonds beim Landgericht Frankfurt
bereits vorher zwei positive Urteile erstritten. In der
Berufungsinstanz hat die beklagte Commerzbank jeweils die Berufung
zurückgenommen, so dass diese rechtskräftig geworden waren. Ferner
hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einer Klage von hrp wegen
Falschberatung bei Erwerb von Anteilen eines offenen Immobilienfonds
stattgegeben. Außerdem haben wir in den mehr 300 außergerichtlichen
und gerichtlichen Verfahren für unsere Mandanten wirtschaftlich
vernünftige Vergleiche geschlossen."
Der "Degi International" (ISIN: DE0008007998) hatte seit 30.
Oktober 2008 Anteile nicht mehr zurückgenommen. Seit dem 25. Oktober
2011 bis zum 15. Oktober 2014 wird er abgewickelt. Noch investierte
Anleger müssen mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. Hahn
sieht auf Anleger, die noch in offenen Immobilienfonds oder Dachfonds
investiert sind, die derzeit abgewickelt werden, "schwere Zeiten und
herbe Verluste zukommen." Im Falle einer Falschberatung oder bei
eindeutigen Prospektfehlern könnten sie jedoch
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder die
Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Am aussichtsreichsten sei
es derzeit immer noch, unter Zuhilfenahme eines versierten
Fachanwalts Ansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
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