(ots) - IVG Immobilien AG / Schlagwort(e):
Kapitalrestrukturierung/Unternehmensrestrukturierung
12.07.2013 20:06
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Wie am 31. Mai 2013 angekündigt, führt die IVG Immobilien AG (IVG oder
Gesellschaft) derzeit mit wesentlichen Aktionären und allen wesentlichen,
in sog. 'Ad hoc-Committees' zusammengeschlossen Kreditgebern der
Gesellschaft hinsichtlich (i) dem Kreditvertrag über EUR 1.350 Mio. vom 25.
September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) dem Kreditvertrag über EUR
1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) der
Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) und (iv) der Hybridanleihe (ISIN:
DE000A0JQMH5) Gespräche zur Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden
Refinanzierungsstrategie. Grundlage eines noch zu vereinbarenden,
umfassenden Konzepts zur Refinanzierung wird dabei aus Sicht der
Gesellschaft insbesondere Folgendes sein:
1. Das vom Vorstand der IVG verabschiedeten Business Plan Szenario für den
Zeitraum 2013-2018 (Business Plan Szenario): Der Vorstand geht gemäß dem
Business Plan Szenario davon aus, dass die IVG-Gruppe aufgrund einer
konsequenten Ausrichtung an den Stärken des Geschäftsmodells der IVG als
integrierter Plattform von Investment- und Fondsgeschäft für Immobilien und
Infrastruktur (Kavernen), insbesondere verbunden mit
(i) einer strategischen Fokussierung und - zur angestrebten Sicherung
nachhaltig marktüblicher Renditekennziffern, und um eine etwaige
Ergebnisbelastung aufgrund unrealisierter Wertänderungen zukünftig zu
vermeiden - ggf. teilweisen Neubewertung des Immobilienportfolios,
einschließlich der voraussichtlichen Veräußerung von ca. 60 kleinteiligen,
nicht-strategiekonformen Immobilien bis 2016 (das THE SQUAIRE-Ensemble soll
voraussichtlich in den Eigenbestand überführt werden) und verstärkten,
werterhöhenden Investments in den eigenen Immobilienbestand (jährlich ca.
EUR 50 Mio. ab 2015),
(ii) der Realisierung (bereits vereinbarter) Kavernen-Verkäufe im Umfang
von ca. EUR 500 Mio. und einer moderaten - mit Blick auf abgeschlossene
Mietverträge bedarfsgesteuerten - Neuentwicklung von weiteren Kavernen bis
2018 für den eigenen Bestand (voraussichtlich eine Öl- und zwei
Gaskavernen),
(iii) dem Ausbau des Fondsgeschäfts primär mit institutionellen und
semi-institutionellen Investoren mit einem angestrebten Netto-Wachstum der
Assets under Management im Umfang von ca. EUR 500 Mio. bis ca. EUR 700 Mio.
p.a.), wobei - anknüpfend an die erfolgreichen Co-Investments, die die IVG
bereits in der Vergangenheit eingegangen ist (Protect Fonds, Premium Green
Fonds, IVG Kavernenfonds I/II, Silberturm) - ab 2015 für Co-Investments
jährlich ca. EUR 100 Mio. zur Verfügung stehen sollen, die mit weiteren
Investorenmitteln zum Aufbau von bis zu weiteren EUR 1.000 Mio. Assets
under Management pro Jahr führen können,
(iv) weiteren Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen im Umfang von
ca. EUR 25 Mio. jährlich,
ein im Planzeitraum stetig wachsendes, jährliches EBIT von mittelfristig
stabil deutlich über EUR 200 Mio. erreichen kann. Die in dem Business Plan
Szenario enthaltenen Projektionen sind nach Abschluss der strategischen
Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze, die die
Gesellschaft derzeit - wie am 31. Mai 2013 durch Ad hoc-Meldung mitgeteilt
- durchführt, voraussichtlich anzupassen. Es kann nach derzeitiger
Einschätzung der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden, dass es auch
kurzfristig zu Wertanpassungen in einem Umfang kommen könnte, der eine
Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 92
Abs.1 AktG) erforderlich machen könnte.
2. Eine vorläufige, indikative Liquiditätsanalyse: Diese hat ergeben, dass
bei der Gesellschaft ab Oktober 2013 (bis März 2014) ein noch zu deckender
- für die Gesellschaft ggf. bestandsgefährdender - Liquiditätsbedarf von -
nach derzeitigen Prognosen und Einschätzungen u.a. hinsichtlich der
Umsetzbarkeit spezifischer Maßnahmen zur Liquiditätsoptimierung, die in
Zukunft ggf. anzupassen sind - voraussichtlich bis zu ca. EUR 120 Mio.
entstehen könnte. Gründe hierfür sind insbesondere, dass (i) der
automatisierte zero-balancing Cash Pool angesichts der verschlechterten
Gesamtsituation der Gruppe aus Gründen der rechtlichen Vorsicht
abgeschaltet wurde und (ii) die Gesellschaft außergewöhnliche Aufwendungen
für Kosten im Zusammenhang mit den Refinanzierungsbemühungen der
Gesellschaft zu tragen hat. Für die Zeit bis zur Durchführung der
umfassenden Refinanzierung könnte die Gesellschaft eine Brückenfinanzierung
aufnehmen, über die die Gesellschaft in konstruktiven Gesprächen mit
bereits investierten Kreditgebern steht.
3. Eine von einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im
Auftrag der Gesellschaft erstellte Analyse der im Falle eines
insolvenzrechtlich induzierten Liquidationsszenarios der IVG-Gruppe
voraussichtlich zu erwartenden Befriedigungsquote der einzelnen
Gläubigergruppen sowie des für die Gesellschafter in diesem Fall
verbleibenden Liquidationserlöses ('Entity Priority Model' - EPM): Das EPM
kommt u.a. zu dem kalkulatorischen Ergebnis, dass die Befriedigungsquoten
bei bestimmten Liquidationsszenarien der IVG-Gruppe für die
Gläubigergruppen voraussichtlich - u.a. abhängig von (i) der in den
einzelnen Liquidationsszenarien jeweils angenommenen rechtlichen
Durchsetzbarkeit verschiedener, den einzelnen Gläubigern gewährten
Sicherheiten sowie (ii) der jeweils angenommenen Erlöswerte der als
Sicherheiten gewährten Gegenstände - bei (i) ca. 46% bis ca. 55% (SynLoan
I), (ii) ca. 86% bis ca. 89% (SynLoan II), (iii) ca. 27% bis ca. 41%
(Wandelanleihe), bzw. (iv) ca. 96% bis ca. 100% (Carve-out debt) liegen
würde; die Gläubiger der Hybridanleihe und die Aktionäre der Gesellschaft
würden in diesen Fällen voraussichtlich jeweils keine Befriedigung
erhalten. Die kalkulatorischen Befriedigungsquoten setzen an Kreditvolumina
per 31. Dezember 2012 auf. Insoweit sind für den SynLoan II noch
geleistete/zugesagte Tilgungen zu berücksichtigen.
Ziel der Gesellschaft bleibt es, kurzfristig eine Einigung zu einem von
möglichst allen wesentlichen Kreditgebern und den Aktionären der
Gesellschaft getragenen, umfassenden Refinanzierungskonzept zu erreichen.
Kernpunkte einer einvernehmlichen Lösung sollen vor der Übermittlung der
Einladung zur Hauptversammlung 2013 zum Bundesanzeiger gefunden werden,
damit diese den Aktionären in der Hauptversammlung 2013 zur Abstimmung
vorgelegt werden können.
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