(ots) - Powerland AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Aktienrückkauf
15.07.2013 18:01
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Wirtschaftsprüfer informiert Powerland AG über Prüfungshemmnisse, Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen Aktienrückkaufprogramm
Frankfurt/Main, 15. Juli 2013 - Der Vorstand der Powerland AG hat den
Entwurf der Prüfungsberichte für den Jahresabschluss und
Konzernjahresabschluss der Powerland AG für das Geschäftsjahr 2012 im
Entwurf vom Abschlussprüfer der Powerland AG, der BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erhalten. In einer Telefonkonferenz am
heutigen Tag wurde der Vorstand zum Entwurf des Prüfungsberichts angehört.
Vertreter des Wirtschaftsprüfers haben dabei nicht erkennen lassen, dass
die in den finalen Prüfungsberichten für beide Abschlüsse für die
Verweigerung des Testats angegebenen Gründe von denen abweichen werden, die
bereits in den vorliegenden Entwürfen enthalten sind.
Danach liegen der Versagung eines Testats für den Konzernabschluss
nachfolgend dargestellte sogenannte 'Prüfungshemmnisse' zugrunde. Das
heißt, dass dem Abschlussprüfer eine Aussage dazu, dass der
Konzernabschluss den Vorgaben der IFRS entspricht, nicht mit hinreichender
Sicherheit möglich war, da sich die nachfolgend dargestellten Sachverhalte
nicht vollständig aufklären ließen:
- Umsatzerlöse im Exportgeschäft: Nach Ansicht unseres Abschlussprüfers
wurden Umsatzerlöse im Überseegeschäft mit zwei südafrikanischen Kunden
in Höhe von EUR 35,2 Mio. und die entsprechenden Forderungen in Höhe
von EUR 5,5 Mio. (Stand 31. Dezember 2012) nicht hinreichend
nachgewiesen. Der Abschlussprüfer folgt daraus, dass bei
Schiffsfrachtbriefen für Warenlieferungen, die Geschäften mit diesen
Kunden zuzuordnen sind, die Lieferadressen in sich unstimmig seien. So
residierten in diversen Fällen die Lieferempfänger nicht an der
angegebenen Lieferadresse. Ferner erfolgten außer in den Monaten
November und Dezember 2012 nahezu ausschließlich direkte
Zahlungsausgleiche von den Endkunden dieser südafrikanischen Kunden an
die Powerland Gruppe. Der Abschlussprüfer macht geltend, dass eine
Zuordnung der Zahlungseingänge zu den einzelnen Bestellungen
beziehungsweise Rechnungen aufgrund der Tatsache, dass
Sammelüberweisungen erfolgten, nicht möglich war.
Unser Abschlussprüfer stellte außerdem anhand des Meldeformulars für im
Ausland erwirtschaftete Umsatzerlöse fest, dass eine Zahlung in Höhe von
USD 800.000,00 von einem der südafrikanischen Kunden von Herrn Shunyuan
Guo, dem Vorstandsvorsitzenden der Powerland AG, angewiesen wurde.
Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt
Stellung:
Der Vorstand hat BDO einen vollständigen Satz an Beweisen und zugehörigen
Dokumenten vorgelegt, die die Erfassung der Umsätze im Auslandsgeschäft mit
Südafrika belegen, einschließlich Lieferaufträge, Zollerklärungen,
Ausfuhrbegleitpapiere, Frachtbriefe und Bankabrechnungen. Darüber hinaus
hat BDO sowohl südafrikanische Kunden als auch das chinesische Steuerbüro
und den Frachtführer persönlich aufgesucht, um zusätzliche Dokumente zu
erhalten. Bestätigungen über die Rechnungen zu den ausstehenden Forderungen
in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Stand 31. Dezember 2012) wurden durch die beiden
südafrikanischen Kunden direkt dem Abschlussprüfer zugesandt. Alle
fraglichen Forderungen wurden seither in voller Höhe beglichen. Aus den
hier genannten Gründen hält der Vorstand die für das Geschäft mit den
beiden südafrikanischen Kunden ausgewiesenen Umsatzerlöse und die im
konsolidierten Jahresabschluss genannten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen für zutreffend dargestellt.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass sowohl der Lieferempfänger als auch die
Lieferadresse für den Ausweis der Umsatzerlöse irrelevant sind. Die Namen
der Empfänger als auch die Lieferadressen wurden der Powerland Gruppe von
den beiden südafrikanischen Kunden zur Verfügung gestellt. Der Vorstand sah
keinen Anlass, diese Angaben zu überprüfen. Direkte Zahlungen von Endkunden
an Lieferanten eines Handelsunternehmens sind im internationalen Handel
durchaus üblich.
Auch Sammelüberweisungen durch die beiden südafrikanischen Kunden für
mehrere Lieferungen sind bei langjährigen Kundenbeziehungen etablierte
Praxis.
Bei der Zahlung in Höhe von USD 800.000,00 handelt es sich um ein Darlehen
des CEO Shunyuan Guo an einen südafrikanischen Kunden von Powerland. Dieser
Kunde instruierte Herrn Shunyuan Guo, die Summe direkt an Powerland
Guangzhou zu zahlen. Es handelt sich in diesem speziellen Fall um einen
langjährigen Kunden von Powerland und dieses besondere Vorgehen diente dem
Zweck, dessen Bonität bei Powerland aufrecht zu erhalten und eine fällige
Zahlung fristgerecht leisten zu können. Das Darlehen wurde von dem
südafrikanischen Kunden jedoch direkt an Herrn Shunyuan Guo zurückgezahlt.
- Zahlungsmittel und Sichteinlagen: Nach Ansicht unseres Abschlussprüfers
wurden Zahlungsmittel und Sichteinlagen bei Banken in Höhe von EUR 61,1
Mio. nicht hinreichend nachgewiesen. Der Prüfer behauptet, dass die
gesetzlichen Vertreter der Powerland AG den von den Abschlussprüfern
erbetenen Besuchen bei den Hauptverwaltungen der chinesischen Banken
für einen Abgleich der Bankguthaben und Kontensalden nicht zugestimmt
hätten.
Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt
Stellung:
Entsprechend der Bitte des Wirtschaftsprüfers, fanden gemeinsame Besuche
von Vertretern der Powerland Gruppe und Vertretern des Abschlussprüfers bei
allen sechs kontoführenden Filialen der chinesischen Banken statt, bei
denen Powerland Zahlungsmittel und Sichteinlagen unterhält. Hierbei wurden
von Mitarbeitern der Banken schriftliche Unterlagen überreicht, die die
Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Zahlungsmittel und Sichteinlagen
bestätigen.
Die Prüfer erbaten sich daraufhin weitere Nachforschungen bei den Zentralen
der jeweiligen Banken, um die Kontenstände zu verifizieren. Der Vorstand
ist der Ansicht, dass diese Aufforderung für chinesische Prüfungsprozesse
sehr ungewöhnlich ist. Außerdem geht die Bitte über die Möglichkeiten der
Powerland Gruppe hinaus, da Powerland keinerlei Beziehungen zu den
Zentralen dieser Banken hat.
- Langfristige Bankschulden: Nach der Einschätzung unseres
Wirtschaftsprüfers wurden langfristige Bankschulden in Höhe von EUR 3,7
Mio. und kurzfristige Bankschulden in Höhe von EUR 32,7 Mio. nicht
hinreichend nachgewiesen.
Laut unserem Prüfer wurde der Nutzung der sog. 'Borrowing Card' zum Erhalt
eines umfassenden Einblicks durch die chinesische Zentralbank in die in
Anspruch genommenen Kreditlinien von den gesetzlichen Vertretern der
Powerland AG nicht zugestimmt.
Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt
Stellung:
Wie bereits oben erwähnt, haben die Bestätigungsdokumente der Banken die
gesamten lang- und kurzfristigen Bankschulden bestätigt. Der Vorstand der
Powerland AG erachtet es deshalb als unnötig, zusätzliche Bestätigungen
bezüglich der Bankschulden zur Verfügung zu stellen. Außerdem fürchtet der
Vorstand, dass solch weitreichende Prüfungen die Beziehung zu den
kreditgebenden Banken stören könnten und negative Auswirkungen auf
Powerlands künftiges Geschäft haben könnten.
- Kreis der nahestehenden Personen: Laut Einschätzung unseres
Wirtschaftsprüfers wurde die Abgrenzung des Kreises der nahestehenden
Personen nach IAS 24 nicht hinreichend nachgewiesen:
- An die gesetzliche Vertreterin einer chinesische Gesellschaft, die
als Distributorin von Lederhandtaschen des Luxussegments der
Powerland Gruppe fungierte, seien monatliche Gehaltszahlungen
i.H.v. RMB 5.500,00 geleistet worden. Dies sei damit begründet
worden, dass man die Distributionsgesellschaft habe unterstützen
wollen und die Zahlungen aus Vereinfachungsgründen als
Gehaltszahlungen fortgeführt habe, obwohl die gesetzliche
Vertreterin der chinesischen Gesellschaft bereits seit September
2009 nicht mehr bei der Powerland Gruppe angestellt sei. Ferner sei
die Vertriebs-Managerin der Powerland Gruppe auskunftsgemäß bis zum
Januar 2010 Eigentümerin der Distributionsgesellschaft gewesen.
- Außerdem sei im Dezember 2012 ein an die Powerland Gruppe gewährtes
Darlehen i.H.v. RMB 30 Mio. an eine chinesische Gesellschaft
ausgereicht worden, deren Geschäftsführer von Februar bis Dezember
2012 Gehaltszahlungen von der Powerland Gruppe erhalten habe. Der
Abschlussprüfer hat die Information erhalten, dass der
Darlehensbetrag inzwischen vollständig an die Powerland Gruppe
weitergereicht wurde. Obwohl das Darlehen der Vorfinanzierung des
Aufbaus einer E-Commerce-Plattform für die Marke 'Sotto' durch die
o.g. chinesische Gesellschaft dienen sollte, seien von dieser
Gesellschaft keine Rechnungen an die Powerland Gruppe gestellt
worden.
Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt
Stellung:
Die gesetzliche Vertreterin der chinesischen Vertriebsgesellschaft war eine
frühere Mitarbeiterin der Powerland Gruppe. Die gezahlten Gehälter vergüten
deren Beratungsleistungen, Marktstudien, Geschäftsentwicklungsleistungen
und Marketingkampagnen für die Powerland Gruppe. Außerdem wurde die
Beteiligung an der chinesischen Vertriebsgesellschaft des aktuellen
Vertriebsleiters bereits im Januar 2010 komplett an Dritte übertragen und
ist deshalb für das Jahr 2012 als Prüfungszeitraum irrelevant.
Das Darlehen i.H.v. RMB 30 Mio. wurde auf Bitte der kreditgebenden Bank
über einen Intermediär ausbezahlt. Die RMB 910.000,00 die zunächst
innerhalb des chinesischen Unternehmens eines früheren Mitarbeiters
blieben, sollten dazu verwendet werden, eine E-Commerce-Plattform für die
Marke 'Sotto' aufzubauen. Dieser Betrag wurde später ebenfalls an die
Powerland Gruppe weitergeleitet, da die E-Commerce-Plattform nicht
realisiert wurde. Zusätzlich hatte dieses chinesische Unternehmen keinerlei
Handelsbeziehungen zur Powerland Gruppe.
Im Wesentlichen unter Verweis auf die vorstehend dargestellten
Prüfungshemmnisse und deren möglichen Auswirkungen auf den Wert der
direkten und indirekten Beteiligungen der Powerland AG an ihren
Tochtergesellschaften sieht sich unser Abschlussprüfer auch nicht im
Stande, dem nicht-konsolidierten Jahresabschluss der Powerland AG ein
Testat zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Powerland AG werden die Prüfungsberichte
ausführlich analysieren. Vorstand und Aufsichtsrat werden die oben
dargestellten Prüfungshemmnisse durch einen zu beauftragenden unabhängigen
Wirtschaftsprüfer aufklären und einer eingehenden Bewertung unterziehen
lassen, um dann über zu ergreifende Maßnahmen befinden zu können. Unter
anderem werden mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die
Möglichkeit und ggf. die Voraussetzungen einer Nachtragsprüfung von
geänderten Abschlüssen nach § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches zu
erläutern sein. Der Vorstand wird weiterhin an einer aktiven Kommunikation
mit BDO festhalten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemeinsam mit dem CEO, Herrn Shunyuan
Guo, in intensiven Verhandlungen mit möglichen Kandidaten für die Position
des CFO bei der Powerland AG. Der Aufsichtsrat strebt an, diesen
Auswahlprozess so früh wie möglich abzuschließen und einen neuen CFO binnen
kurzer Zeit zu ernennen.
Des Weiteren haben der Vorstand und der Aufsichtsrat ein
Aktienrückkaufprogramm beschlossen, in dessen Rahmen ab dem 25. Juli 2013
bis Ende 2013 bis zu 1.500.000 Powerland Aktien über die Börse zu einem
Preis, der EUR 8,00 pro Aktie nicht übersteigt, zurückgekauft werden
sollen, da der aktuelle Kurs den inneren Wert von Powerland nicht
widergibt. Der Preis pro Aktie, den das Unternehmen für den Rückkauf
bezahlt, darf nicht mehr als 10% über und nicht mehr als 10% unter dem
XETRA-Eröffnungskurs des jeweiligen Handelstags der Frankfurter
Wertpapierbörse liegen. Das Unternehmen wird diese Aktien einbehalten und
das Grundkapital reduzieren oder die Aktien halten und sie für
Akquisitionszwecke nutzen, um den Vereinbarungen aus dem Optionsprogramm
von 2011 nachzukommen, als Investitionsmöglichkeit für strategische
Partner, bzw. sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse
verkaufen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Powerland AG
Jiangbin He
Investor Relations Director
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 66 554 - 459
Fax: +49 (0) 69 66 554 - 276
E-Mail: ir(at)powerland.ag
Home: http://www.powerland.ag
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