(ots) -
Pünktlich zur Sommerzeit haben die Prüfer von TÜV Rheinland in
beliebten europäischen Urlaubsregionen eingekauft: An Strandbuden
oder in Souvenirshops haben sie insgesamt 50 aufblasbare
Schwimmtiere, Wasserspielzeug, Luftmatratzen und Schwimmsitze für
Babys eingekauft und anschließend im Labor getestet. Die Messlatte:
die europäischen Mindeststandards. Das Ergebnis: 20 von 50
Badeartikeln dürften in der Europäischen Union gar nicht verkauft
werden. Sie erfüllen die grundlegenden Anforderungen an die
Sicherheit nicht. Bereits zum vierten Mal hat TÜV Rheinland den
Urlaubstest durchgeführt: 2009 fielen über 60 Prozent der gekauften
Artikel durch, 2010 über 35 Prozent und auch 2012 erfüllten knapp 40
Prozent der Produkte nicht einmal die Mindestanforderungen der
Europäischen Union an die Verkehrsfähigkeit.
Auch wenn im Vergleich zu den vergangenen Jahren ein leicht
positiver Trend zu erkennen ist, gibt es weiter gefährliche Artikel
zu kaufen. In sechs Fällen fanden die Tester verbotene "Schwimmsitze"
für Babys und kleine Kinder. In verschiedenen dieser Modelle könnten
die Kinder aus dem Sitz rutschen. Bei anderen Schwimmsitzen besteht
das Risiko, dass die Kinder im Wasser sofort kentern, weil die
Sitzposition zu hoch ist und das Kind dadurch zu weit aus dem Wasser
ragt. TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter, die
Schwimmlernhilfen auf ihre Sicherheit hin überprüft: "Diese
aufblasbaren Schwimmsitze sind lebensgefährlich. Sie gaukeln den
Eltern Sicherheit vor, die sie so aber gar nicht bieten. Deshalb sind
solche Sitze absolut verboten. Sichere Schwimmlernhilfen oder
Kinderschwimmsitze dürfen nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet
sein." Zudem müssen sie mit Benutzungs- und Sicherheitshinweise
gekennzeichnet sein und die Anforderungen der Normenreihe EN 13138-1
bzw. EN 13138-3 erfüllen. Das muss auch so auf der Verpackung und dem
Produkt stehen. Die verbotenen Schwimmsitze hat TÜV Rheinland
unverzüglich den Behörden gemeldet.
Gekauft haben die Fachleute von TÜV Rheinland die aufblasbaren
Wasserspielzeuge zwischen Mai und Juli in Deutschland, Belgien,
Griechenland, Italien, den Niederlanden und Spanien zum Preis von
maximal 10 Euro. Anschließend wurden die Produkte in Prüflaboratorien
auf ihre Verkehrsfähigkeit und Sicherheit hin untersucht. Im
Mittelpunkt standen dabei mechanische und chemische Prüfungen sowie
die Kennzeichnungen der Produkte und die notwendigen Warnhinweise.
Unter den 50 geprüften Produkten waren neben den sechs verbotenen
Schwimmsitzen für Kinder weitere fünf aufblasbare Spielsachen, bei
denen sich im Zugversuch verschluckbare Kleinteile (Ventilstöpsel)
lösten, und sechs Wasserspielzeuge, in denen sich unerlaubt hohe
Mengen verschiedener Schadstoffe fanden.
Die hohen Belastungen mit Phthalat-Weichmachern stellen eine
unsichtbare Gefahr dar. Sie lagen über den für Spielzeug als
Grenzwert erlaubten Konzentrationen. Phtalate stehen im Verdacht,
hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. Weitere Produkte
enthielten erhöhte Werte an Polycyklischen Aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK). Auch diese stehen im Verdacht, Krebs zu
verursachen und sind toxisch. Technisch sind diese Stoffe vermeidbar.
Bei weiteren drei Produkten fanden die Prüfer auch irreführende
und damit gefährliche Kennzeichnungen und bei mehreren Prüflingen
eine nicht normgerechte Umsetzung der Warnhinweise oder anderer
vorgeschriebener Beschriftungen. Die Fachleute konnten teilweise
einen Zusammenhang zwischen der Sorgfalt beim Umgang mit den
formellen Vorschriften und der Güte des Produktes feststellen: Wenn
in der Gebrauchsanweisung oder bei den Warnhinweisen bereits
Druckfehler oder eine mangelhafte Ausführung festgestellt wurden,
dann hatte das dazu gehörige Produkt meist auch ein
Sicherheitsproblem.
Generell empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland besser bei
sicheren Quellen und bei großen Handelsketten zu kaufen, die über
eine Qualitätssicherung verfügen. Auch können Urlauber schon beim
Kauf einige Dinge selbst kontrollieren: Riechen die
Kunststoffprodukte extrem stark und unangenehm? Besitzen die
Spielzeuge scharfe Kanten und ist der Kunststoff extrem dünn? Dann
heißt es besser: Finger weg und das Geld sparen.
Als Prüfgrundlage für den Sommertest 2013 dienten den Experten
lediglich die Mindestvorgaben europäischer Sicherheitsnormen, die
jedes der Produkte erfüllen muss, wenn sie innerhalb der Europäischen
Union verkauft werden sollen. Dazu zählen insbesondere die
Sicherheitsvorgaben für Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG in
Verbindung mit den Normen der Reihe EN 71), die Chemikalienverordnung
REACH 1907/2006 EG (Anhang XVII; Verbot von bestimmten Phthalaten)
sowie die Norm EN 13138-1 bzw. EN 13138-3 für Auftriebshilfen zum
Schwimmen lernen.
Alle Ergebnisse des TÜV Rheinland-Tests sind abrufbar unter
www.tuv.com/sommertest im Internet. Dort finden sich auch weitere
Hinweise für Verbraucher zum Kauf von aufblasbaren Wasserspielzeug
und Schwimmlernhilfen.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4230
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse