PresseKat - Onlineeinkäufer müssen ab Juni 2014 die Kosten für ihre Rücksendungen selbst tragen

Onlineeinkäufer müssen ab Juni 2014 die Kosten für ihre Rücksendungen selbst tragen

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Am 14.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen. Zum 13.06.2014 tritt das neue Widerrufsrecht in Kraft.

(firmenpresse) - Vor Abstimmung des Gesetzes äußerte sich der Abgeordnete Dr. Stefan Ruppert (FDP) wie folgt.

„In den letzten Jahren hat der grenzüberschreitende Handel gerade im Internet zugenommen. Wir alle kennen das: Wir freuen uns darüber, im Internet Waren kaufen zu können, schrecken aber manchmal davor zurück, wenn das auf europäischer Ebene geschieht. Wir wissen, dass im Internet jedes Jahr Waren im Wert von 30 Milliarden Euro bestellt werden und dieser Bereich starke Zuwächse erfährt.

Problematisch wird es erst, wenn nach dieser schönen Bestellung festgestellt wird, dass es Probleme gibt, dass nämlich die Rückgabe oder andere Dinge kompliziert sind. Genau um diesem Problem zu begegnen, wurde nun auf europäischer Ebene die Verbraucherrechterichtlinie erlassen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt wird.

Ich möchte noch einmal betonen, dass die Richtlinie dem Prinzip der Vollharmonisierung folgt. Also: Die Mitgliedstaaten müssen genau diese Regelungen erlassen. Die Vorgabe wird von der Regierungskoalition nun auch umgesetzt.“

Ab dem 13.06.2014 sollen bei Einkäufen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz getätigt werden, europaweit die gleichen Informationspflichten und Widerrufsrechte gelten.

Shop-Betreiber, eBay-Händler sowie Unternehmer die Fernabsatzgeschäfte betreiben haben nun ein Jahr Zeit, sich auf das neue Widerrufsrecht vorzubereiten. Diese Zeit wird sicherlich benötigt werden, da vom Gesetzgeber eine Übergangsfrist nicht vorgesehen wurde.

Welche Änderungen bringt das neue Widerrufsrecht mit sich:

Widerrufsfrist:
Die Frist innerhalb derer im Fernabsatz oder an der Haustür geschlossene Verträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können, wird europaweit auf 14 Tag vereinheitlicht, bis zur Umsetzung gilt eine Mindestfrist von 7 Tagen.
Ein ewiges Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Erklärung wird es künftig nicht mehr geben. Dieses Recht erlischt nach einem Jahr und 14 Tagen. Diese atypische Frist ergibt sich deshalb, da die Jahresfrist nach Ablauf der 14 Tage beginnt.




Die Ausübung des Verbraucherrechts durch Rücksendung wird es nicht mehr geben.

Verbraucher trägt Rücksendekosten:
Ab Juni 2014 ist es möglich, dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung aufzuerlegen. Aktuell hängt die Kostentragung der Rücksendung davon ab, wie hoch der Wert der Sendung ist. Ab einem Wert von 40,00 EUR muss der Internethändler die Kosten bezahlen.

Nachteil:
Bei Rücksendung nicht postversandfähiger Ware (Spedition) muss der Internethändler in der Widerrufsbelehrung über die Kosten der Rücksendung informieren. Hier wird eine erhebliche Herausforderung an den Internethandel gestellt, da je nach Art der Ware und Lieferort die Rücksendekosten dynamisch in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden müssen.

Vorteil:
Günstig ist für den Internethändler der Umstand, dass der Verbraucher die Ware selbst zurückschicken muss. Für die Internethändler wird es auch bei Speditionsware zukünftig keine Verpflichtung mehr geben, die Ware beim Kunden abholen zu lassen.

Lediglich Standard-Hinsendekosten sind noch zu tragen:
Für den Fall des Widerrufes muss der Internethändler nur die Standardkosten ersetzen. Außerordentliche Versandformen (Expressversand) und die damit verbundenen Zusatzkosten müssen durch den Händlern nicht mehr ersetzt werden.

Zurückbehaltungsrecht:
Wurde das Widerrufsrecht ausgeübt, die Ware aber noch nicht zurückgesandt, kann der Internethändler das Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Kaufpreis- und Kostenerstattung muss somit erst erfolgen, wenn er die Ware zurückerhalten hat.

FAZIT:

Die vorgenannten Neuregelungen insbesondere die Neuregelung für Retouren werden zukünftig ein starker Wettbewerbsfaktor für Onlineshops werden. Nach Inkrafttreten im Juni 2014 ist wohl davon auszugehen, dass Onlineshops die die Retourkosten für ihre Kunden nicht übernehmen, auch nicht mehr ausreichend besucht werden.



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Datum: 16.07.2013 - 16:39 Uhr
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