(firmenpresse) - Mit der gestrigen Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes 2008 wurde das Thema Industriespionage und seine verheerenden Folgen für die deutsche Industrie erneut deutlich gemacht. Dabei setzen Geheimdienste beispielsweise Spitzel ein oder bestechen Mitarbeiter wichtiger Industrieunternehmen, um an vertraulichen Informationen zu gelangen. Einziger Weg für die Industieunternehmen sich davor zu schützen sei laut Bericht „Sicherheit selbst herzustellen“. Die Versicherungswirtschaft bietet in diesem Zusammenhang eine Versicherungslösung an: Die Vertrauensschaden-, Spionage- und Computermissbrauchversicherung.
Straftaten von Mitarbeitern wie Unterschlagung, Diebstahl oder Veruntreuung und dadurch verursachte Vermögensschäden (sog. Vertrauensschäden) sind leider keine Seltenheit. Oft sind es gerade langjährige, verlässliche Mitarbeiter, die aus vielfältigen Gründen Straftaten begehen. Im Rahmen der Vertrauensschadenversicherung kann das Unternehmen sich vor den finanziellen Folgen der kriminellen Handlungen der Mitarbeiter schützen.
Der Versicherungsschutz umfasst die Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen wie Diebstahl oder Betrug herbeigeführt werden. Unter Vertrauenspersonen werden dabei regelmäßig sämtliche Mitarbeiter verstanden.
Der Versicherungsschutz kann auch auf die Vermögensschäden erweitert werden, die durch Computermissbrauch verursacht werden. Ein Computermissbrauch liegt dann vor, wenn der Täter bei der Verursachung des Schadens Computer- und Netzwerkleistungen einsetzt bzw. unmittelbar und rechtswidrig in die EDV eingreift (z.B. mutwillige Änderung von Daten des Computersystems). Dies sind dabei Vermögensschäden, die durch eigene Vertrauenspersonen oder auch durch außenstehende Dritte verursacht werden.
Nicht versichert sind Personenschäden oder mittelbare Vermögensschäden wie entgangener Gewinn oder Zinsverluste. Kein Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Schäden durch Computerviren oder durch bekannterweise bereits mit Straftaten vorbelastete Mitarbeiter.
Ein Augenmerk sollte auch auf externe Firmen und deren Mitarbeiter, die auf dem Betriebsgrundstück arbeiten (wie z.B. EDV-Unternehmen, Reinigungs- bzw. Bewachungsunternehmen), gerichtet werden. Diese können im Rahmen der Vertrauensschadenversicherung als Vertrauenspersonen mitversichert werden.
Mehr hierzu erfahren Sie bei www.james.ag , Rubrik Industriekunden / Versicherungen / Vertrauensschaden-, Spionage- und Computermissbrauch (http://www.james.ag/index.php?id=industrie_vertrauensschaden&L=de)
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