(ots) - Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten
Königreichs wies heute sämtliche Forderungen des italienischen
Geschäftsmannes Alessandro Benedetti gegenüber Naguib Sawiris
(Vorstandsvorsitzender von Orascom Telecom Media and Technology
S.A.E.) zurück. Dieser hatte behauptet, ihm stünde aufgrund seiner
Mitwirkung an der Ãœbernahme von Wind Telecommunicazioni SPA ein
Drittel der Anteile von Weather Investments II sarl bzw. ein
entsprechender Geldwert (3,7 Mrd. EUR) zu.
Mit dem heutigen Urteilsspruch lehnte der Oberste Gerichtshof den
Berufungsantrag von Herrn Benedetti ohne jede Einschränkung ab und
bestätigte damit die Einlassung von Herrn Sawiris, dass Herr
Benedetti keinerlei Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an Weather
Investments hat. Folglich kann Herr Sawiris auch nicht haftbar
gemacht werden. Herr Benedetti ist überdies zur Zahlung der
Rechtsberatungskosten von Herrn Sawiris verpflichtet.
"Meine Familie und ich sind sehr glücklich über das Urteil des
Obersten Gerichtshofs, mit dem dieser Rechtsstreit nun ein für alle
Mal zu Ende geht. Wir sind der Auffassung, dass der Gerechtigkeit
damit Genüge getan ist, und freuen uns darauf, uns anderen Dingen zu
widmen", erklärte Herr Sawiris.
Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist das Gerichtsverfahren
endgültig abgeschlossen. Das Gericht lehnte die von Herrn Benedetti
vorgebrachten Argumente durchweg ab und unterstützte den Standpunkt
von Herrn Sawiris.
Herr Benedetti reichte 2007 Klage gegen Herrn Sawiris und
bestimmte Unternehmen der Sawiris-Familie ein. Herr Benedetti war der
Ansicht, dass er Anspruch auf eine Beteiligung an Weather Investments
oder einen entsprechenden Geldwert habe. Als Grund nannte er eine
angebliche Vereinbarung, die er vermeintlich mit Herrn Sawiris
getroffen haben wolle, und führte alternativ einen Anspruch auf
angemessene Vergütung (Quantum meruit) an, der aus der
Wind-Übernahme, bei der es sich 2005 um die größte fremdfinanzierte
Ãœbernahme Europas handelte, entstanden sei.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist ein großartiger Erfolg
für Herrn Sawiris, der im Laufe des Verfahrens von Kirkland & Ellis
vertreten wurde.
Das Urteil ist hier abrufbar:
http://www.supremecourt.gov.uk/news/latest-judgments.html
[http://www.supremecourt.gov.uk/news/latest-judgments.html]
Pressekontakt:
KONTAKT: Kate Slaasted, unternehmensweite Leiterin der
Öffentlichkeitsarbeit, +1-312-862-2890, kate.slaasted(at)kirkland.com;
Rajinder Bassi, Kirkland & Ellis, +44-20-7469-2120,
rajinder.bassi(at)kirkland.com; Chris Colbridge, Kirkland & Ellis,
+44-20-7469-2010, chris.colbridge(at)kirkland.com