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DataSV: Nachbarschaftslärm – Was sagen die Gericht zum Schallschutz?

ID: 91160

Annähernd 90 % der Wohnungen in Deutschland entsprechen nicht den aktuellen Schallschutznormen und über ein Drittel der Bevölkerung leidet mehr oder minder unter Geräuschen aus der Nachbarschaft. Schallschutztechnische Probleme gehören außerdem zu den häufigsten Mängelbeanstandungen bei Eigentumswohnungen. Dies betrifft sowohl neu erstellte als auch modernisierte oder sonst baulich veränderte Wohnungen.

(firmenpresse) - Deshalb kann es nicht verwundern, dass sich die Gerichte sowohl bei Mietstreitigkeiten als auch in WEG-Sachen häufig mit den bautechnischen Anforderungen an Wohnhäuser und Wohnungen zur Vermeidung von Nachbarschaftslärm zu befassen haben. In aller Regel können die dabei auftretenden Fragen nach dem erforderlichen Schallschutz nur unter Einschaltung von Sachverständigen geklärt werden.

Zu diesem gesamten Themenbereich gibt es jetzt zwei neue Untersuchungen von www.DataSV.info, der Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet. Die Autorin Sabine König, langjährig als Richterin in Hamburg tätig und dadurch bestens mit der Materie vertraut, beleuchtet die Rechtsprechung im Mietrecht sowie in Wohnungseigentumssachen und nimmt zur aktuellen Diskussion um den rechtlich geschuldeten Schallschutz-Standard Stellung. Ergänzt werden die Beiträge u.a. durch Hinweise zu technischen Regelwerken und deren rechtlicher Bedeutung.

Die beiden neuen Dokumente (DokNr. 7-02-0911 und 7-06-0511) können kostenpflichtig unter www.DataSV.info/Immorecht.html aus der Datenbank heruntergeladen werden.


Peter-Andreas Kamphausen / Redaktion DataSV



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Datum: 20.05.2009 - 15:59 Uhr
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Freigabedatum: 20.05.2009

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