PresseKat - Hausfrauen unzureichend gegen Berufsunfähigkeit geschützt

Hausfrauen unzureichend gegen Berufsunfähigkeit geschützt

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Hausfrauen oder Hausmänner unterstützen mit ihrer Arbeit den Hauptverdiener der Familie. Der Lebensunterhalt kann vom Ehepartner nur deshalb verdient werden, weil ihm bei der täglichen Hausarbeit und der Erziehung der Kinder der Rücken freigehalten wird. Aber wie sieht es mit dem Schutz vor Berufsun-fähigkeit aus, wenn die Hausfrau oder der Hausmann durch Krankheit oder Unfall plötzlich ausfällt?

(firmenpresse) - 18.07.2013. Hausfrauen oder Hausmänner unterstützen mit ihrer Arbeit den Hauptverdiener der Familie. Der Lebensunterhalt kann vom Ehepartner nur deshalb verdient werden, weil ihm bei der täglichen Hausarbeit und der Erziehung der Kinder der Rücken freigehalten wird. Aber wie sieht es mit dem Schutz vor Berufsun-fähigkeit aus, wenn die Hausfrau oder der Hausmann durch Krankheit oder Unfall plötzlich ausfällt?

„Wenn die Hausfrau oder der Hausmann aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann es finanziell schnell eng für die ganze Familie werden“, warnt Vorstand Jürgen Buck von der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. Unter Umständen muss der Ehepartner den Job aufgeben, um die Kinder versorgen zu können.

Erschwerend kommt hinzu, dass Hausfrauen oder Hausmänner keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und daher oft kaum oder gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, wenn die Hausarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erledigt werden kann. Ein Band-scheibenvorfall kann Auslöser sein, auch eine Krebsdiagnose oder ein Unfall.

„Gerade als Hausfrau oder Hausmann ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig“, rät Jürgen Buck. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, die finanziellen Folgen zu vermeiden. „Schon mit einer ver-sicherten Monatsleistung von 1.000 Euro könnten die Kosten für eine Teilzeit-Haushaltshilfe abgedeckt wer-den“, führt Jürgen Buck weiter aus.

Auch, wenn während der Hausarbeit kein Geld verdient wird, erkennen einige Anbieter von Berufsunfähig-keitsversicherungen die Tätigkeit als Hausfrau oder Hausmann als vollwertigen Beruf an. Unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ (BU-Aktionsangebote für Hausfrauen/Hausmänner) finden Interessierte solche Angebote.



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Datum: 18.07.2013 - 12:06 Uhr
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