(ots) - Höft & Wessel AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
18.07.2013 18:07
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Hannover, 18.07.2013. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Höft &
Wessel AG wurden heute die Kapitalmaßnahmen beschlossen, die den Einstieg
eines Investors ermöglichen. Zunächst wurde die Kapitalherabsetzung im
Verhältnis von 5 zu 1 und dann die Kapitalerhöhung im Verhältnis 1 zu 5
unter Gewährung des Bezugsrechts für Altaktionäre beschlossen. Des Weiteren
beschloss die Hauptversammlung eine Satzungsänderung, die die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder auf drei Personen festlegt. Damit stimmte die
Hauptversammlung sämtlichen Beschlüssvorschlägen der Gesellschaft zu, wie
sie in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni
2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind.
Mit der Kapitalerhöhung kann die Gesellschaft bis zu EUR 8,5 Mio. frisches
Kapital von einem langfristig orientierten Investor erhalten und damit die
Refinanzierung und bilanzielle Sanierung abschließen.
Kontakt:
Höft & Wessel AG
Dr. Arnd Fritzemeier
+49 511 6102-300
IR(at)hoeft-wessel.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Höft & Wessel AG
Rotenburger Str. 20
30659 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 (0)511-6102-0
Fax: +49 (0)511-6102-411
E-Mail: info(at)hoeft-wessel.com
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