Solen AG (vorher Payom Solar AG) - Insolvenzverfahren über das Vermögen eröffnet - KAP Rechtsanwälte informieren Anleger

ID: 912644

München, den 19.07.2013 - Mit Beschluss vom 01. Juli 2013 hat das Amtsgericht Meppen, als zuständiges Insolvenzgericht, das Insolvenzverfahren über das Solarunternehmen Solen AG - früher Payom Solar AG - eröffnet. Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, rät Anleihegläubigern ihre Forderungen zur ...

(firmenpresse) - Mit dem Solarunternehmen Solen AG, vormals Payom Solar AG, ist über ein weiteres Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wie KAP Rechtsanwälte - als Vertreter Geschädigter - berichten. Die Solen AG konnte bereits bei Fälligkeit am 08.04.2013 ihren Zinszahlungsverpflichtungen auf die emittierten Anleihen nicht nachkommen. Anleihegläubiger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, damit sie aus den Insolvenzverfahren die ihnen zustehende Insolvenzquote erhalten. Auch sollen Gläubiger unbedingt ihre Rechte in der Gläubigerversammlung wahrnehmen oder wahrnehmen lassen.

Das Amtsgericht Meppen, als zuständiges Insolvenzgericht, hat mit Beschluss vom 01.07.2013 das Insolvenzverfahren (Geschäfts-Nr.: 9 IN 74/13) über das Vermögen der Solen AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Heinrich Stellmach, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, bestimmt. Forderungsanmeldungen sollen beim Insolvenzverwalter bis zum 06.08.2013 erfolgen.

Der Termin zur Gläubigerversammlung wurde zudem für Dienstag, 20.08.2013, 10:00 Uhr, am Amtsgericht Meppen bestimmt. KAP Rechtsanwälte raten betroffenen Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht auf dieser Gläubigerversammlung wahrzunehmen oder sich von einem erfahrenen Vertreter hierbei vertreten zu lassen. Hintergrund ist, dass die Solen AG in einer Pressemitteilung angekündigt hat, dass ein so genanntes Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden soll.

“In einem Insolvenzplanverfahren wird die Geschäftsführung ermächtigt den Geschäftsbetrieb zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens fortzuführen. Dies geht jedoch häufig mit Schuldenschnitten bei den Gläubigern einher.” führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch, KAP Rechtsanwälte aus. Und weiter: “Es ist auch für jeden Einzelfall genau zu prüfen, ob ein solches Insolvenzplanverfahren wirtschaftlich Sinn macht oder die Insolvenzmasse hierdurch nur weiter geschmälert wird.” Die Tochtergesellschaften der Solen AG, insbesondere die Töchter aus Nordamerika und England, sollen laut Solen AG schwarze Zahlen schreiben und es sollen noch weitere Vermögenswerte vorhanden sein. Hier muss genau erwägt werden, ob diese Vermögenswerte in der Regelinsolvenz realisiert werden sollen oder ob es in einem Insolvenzplanverfahren eine positive Fortführungsprognose gibt. “In jedem Fall ist abzuwägen, welches zukünftige Verfahren den Schaden der Anleihegläubiger so gering wie möglich hält.” gibt Rechtsanwältin Alice Wotsch zu bedenken.





Am 20.08.2013 können auf der Gläubigerversammlung wichtige Weichenstellungen für den zukünftigen Verlauf des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Die Anleihegläubiger können durch die Wahrnehmung ihres Stimmrechts in jedem Fall Einfluss darauf nehmen.

KAP Fachanwälte haben sich vertieft mit der Geschäftsentwicklung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Solen AG auseinandergesetzt und bereits Anleihegläubiger in der Gläubigerversammlung vom 08.03.2013 vertreten. Sie haben sich eingehend mit den Sanierungsbemühungen der Solen AG vor Insolvenzantragstellung beschäftigt und kennen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens. Die Interessen ihrer Mandanten werden sie im Insolvenzverfahren mit Sachverstand und Vehemenz bestmöglich vertreten und sich auch weiter für die Schadloshaltung einsetzen.

Infos zur Schadloshaltung erfahren Sie unter: 089 - 4161 7275 - 0 oder Kanzlei(at)Kap-Recht.de

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Datum: 19.07.2013 - 13:04 Uhr
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Freigabedatum: 19.07.2013

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