Für Fahrten ins Ausland benötigt man teilweise zusätzliches Zubehör, da es in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedliche Vorgaben gibt
(firmenpresse) - Viele gehen davon aus, dass Deutschland ein Land mit sehr vielen Vorschriften ist. Auch setzen viele Bundesbürger voraus, dass der Standard für Verkehrssicherheit ein gehobener innerhalb Europas sei. Wer die Vorschriften allerdings genauer beleuchtet stellt fest, dass manche Nachbarländer durchaus noch höhere Anforderungen an das mitzuführende Zubehör im Auto stellen. Da die Ferienzeit in vielen Bereichen Deutschlands bereits begonnen hat, sollte sich jeder, der mit dem eigenen PKW an den Urlaubsort fährt, unbedingt vorher informieren, was man im Fahrzeug dabei haben muss.
Millionen Deutsche wählen als Transportmittel in den Urlaub das eigene Fahrzeug. In Deutschland sind gewisse Utensilien per Gesetz im eigenen Fahrzeug mitzuführen. Hier eine kleine Übersicht:
Verbandskasten
Jeder ist dankbar, wenn er nie zum Einsatz kommt. Denn sobald man an einer Unfallstelle den Verbandskasten öffnen muss, ist meistens auch etwas Schlimmeres passiert. Allerdings kommt es tatsächlich nur selten dazu. Daher gilt in Bezug auf den Verbandskasten unbedingt zu prüfen, ob er noch zugelassen ist oder ob das Verfallsdatum bereits überschritten ist. Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials zieht gegebenenfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 25€ (Regelsätze) nach sich.
Warndreieck
Zur Absicherung von Unfallstellen aber auch von Pannenstellen im Straßenverkehr unverzichtbar. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt das Warndreieck bei schnellem Verkehr in einer Entfernung von ca. 100 Metern zum stehenden Fahrzeug aufzustellen. Auf Autobahnen solle die Entfernung mindestens 150 bis 400 Meter betragen, unbedingt sei aber darauf zu achten, dass es ausreichend weit vor einer Kurve beziehungsweise Kuppe platziert wird. Wer kein Warndreieck vorzeigen kann muss nach Regelsatz mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 5€ rechnen.
Warnweste
Derzeit wird das Mitführen einer Signalweste für Privatleute lediglich empfohlen. Im Beschluss des Bundesrates vom 05.07.2013 ist allerdings festgelegt worden, dass spätestens ab dem 01.07.2014 auch in der Bundesrepublik Deutschland das Mitführen einer Warnweste in allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zur Pflicht. In Ländern Osteuropas sowie in Teilen Südeuropas ist jedoch nicht nur das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Dort gilt dass für jeden Fahrer eine eigene Warnweste mitgeführt werden muss. Die Anschaffungskosten liegen in etwa bei 1,85€ bis 5,50€ je Weste.
Feuerlöscher
In Polen sowie einigen anderen Ländern Europas ist auch das Mitführen eines Feuerlöschers im Fahrzeug Pflicht. Dabei gehen allerdings teilweise die Meinungen auseinander, ob dies nur für in dem jeweiligen Land zugelassenen Fahrzeuge gilt oder auch für Fahrzeuge auf der Durchreise beziehungsweise von Urlaubern. Anschaffungskosten für 1-kg-Feuerlöscher mit ABC-Pulver liegen bei ca. 14,98€ bis 28,50€.
Bei der Autofahrt gilt genauso wie bei allen anderen Tätigkeiten: Achten sie auf ihre Gesundheit. Auch die Verkehrsvorschriften sollen dem Erhalt ihrer Gesundheit dienen. So kann der Urlaub auch mit einer sicheren Autofahrt beginnen und wieder enden.
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