CE-Kennzeichnung von Beton-Fertigteilen
(PresseBox) - Treppen die gemäß einer "Europäischen Technischen Zulassung" gebaut sind, müssen als Nachweis der Brauchbarkeit eine CE-Kennzeichnung tragen. Treppen dieser Bauart dürfen ohne CE-Kennzeichnung nicht in den Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen können an die Marktaufsicht der Bundesländer gemeldet werden. Das CE-Zeichen zeigt die Konformität (Übereinstimmung) des Produktes mit den europäischen Richtlinien und erlaubt das europaweite Handeln des Produktes. Mit einem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte können daher (ggf. unter zusätzlicher Anpassung der Angaben an das Bestimmungsland) auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Der Hersteller bestätigt mit der Anbringung des Zeichens auf eigene Verantwortung, dass das Produkt alle von der anwendbaren Norm geforderten Anforderungen erfüllt. Diese Regelung gilt auch für Produkte, die in anderen Ländern hergestellt und im EWR in Verkehr gebracht werden.
Die Firma Rehburger Beton- und Marmorwerk GmbH & Co. KG aus Rehburg-Loccum (www.rbm-rehburg.de) war gefordert ihre Betonfertigteiltreppen mit einem CE-Logo zu kennzeichnen. Die erste Ãœberlegung ging in Richtung Kunststofflabel. Diese Technik stellte sich allerdings schnell als nicht alltagstauglich heraus.
In Zusammenarbeit mit dem Ludwigsburger Markiersysteme-Hersteller MARKATOR® Manfred Borries GmbH wurde im zweiten Anlauf die Technik des Nadelprägens getestet. Zunächst auf Edelstahl - dann aus Kostengründen auf Aluminiumplättchen. Die blanken Aluminiumplättchen werden mit einem CNC-Nadelpräger der Firma MARKATOR® direkt markiert. Neben dem CE-Prüfzeichen werden Unternehmens- und Produktdaten in einem Arbeitsgang geprägt. Für die Verarbeitbarkeit des empfindlicheren Alus im aggressiven Medium Frischbeton wird mit einer dünnen Klarlackschicht gearbeitet. Anschließend werden die beschrifteten Plättchen während des Betoniervorgangs der Fertigbauteile in die Form eingelegt. Dadurch ist die CE-Kennzeichnung des Fertig-Bauteils dauerhaft und fälschungssicher erfolgt.
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