(ots) - Vertreter der niedersächsischen Pflegekassen, der
kommunalen Spitzenverbände und der ambulanten Pflegedienste haben
sich am vergangenen Freitag auf die Ausgestaltung des
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes geeinigt: Pflegebedürftige können in
Niedersachsen künftig statt der bisher üblichen "pauschalen
Leistungskomplexe" (etwa Hilfe beim Waschen oder Anziehen) auch eine
zeitgenaue Abrechnung der Arbeit durch den Pflegedienst buchen.
Darüber hinaus können sie neben den bisherigen
Betreuungsleistungen zusätzlich weitere Betreuungsleistungen wie etwa
die Begleitung beim Spaziergang oder das Vorlesen im Rahmen ihres
Sachleistungsbudgets einkaufen. Die Regelung gilt ab 1. September
2013. Damit ist Niedersachsen das zweite Bundesland nach Bremen, in
dem die Versicherten diese vom Gesetzgeber geforderte Wahlmöglichkeit
haben. Außerdem wurde bei der Vereinbarung unter anderem eine
allgemeine Vergütungsanpassung von 2,2 Prozent für die Pflegedienste
im Land festgelegt.
Der Einigung vorausgegangen war eine Verständigung der
Vertragspartner über die Höhe der Preise für die Zeiteinheiten, die
die Versicherten bei dieser Variante zu zahlen haben: Diese sind je
nach Pflegedienst unterschiedlich und hängen davon ab, welchen
Punktwert ein Pflegedienst vereinbart hat und ob es sich um einen
Ausbildungsbetrieb handelt.
"Nach intensiven Verhandlungen haben wir einen Kompromiss
gefunden, der streitige Schiedsentscheidungen vermeidet und
Pflegebedürftigen sowie Pflegediensten ermöglicht, auf Basis neuer
Angebote Leistungen auszuwählen", sagten Vertreter aller Beteiligten.
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