Die vor dem Griechischen Staatsgerichtshof in Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt eingereichten Klagen müssen möglicherweise neu verhandelt werden. Ein Richter könnte befangen sein.
(firmenpresse) - Athen/München, den 23.07.2013 – Mehrere Anlegervertreter haben vor dem Präsidenten des Griechischen Staatsgerichtshofs (Symvoulio tis Epikratias) ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Besetzung des Gerichts möglicherweise eine unbefangene Betrachtung nicht sicher stellt.
"Nach unseren Informationen gibt es eine familiäre Verbindung zwischen einem Richter und der Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei, die in dem Verfahren mehrere Beteiligte vertritt. Damit ist die rechtliche Einschätzung tendenziell auch davon abhängig, dass die familiäre Beziehung intakt ist und somit kann nach meinem Dafürhalten eine neutrale Einschätzung nicht mehr gewährleistet werden" meint Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Braun steht in engem Kontakt mit dem Griechischen Kollegen Stefanos Furtunidis, der unter anderem für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) diverse Klagen gegen die den Schuldenschnitt 2012 umsetzenden PSI-Maßnahmen (Private Sector Involvement) vor dem griechischen Staatsgerichtshof eingereicht hatte. Privatanleger, die Anfang März 2012 griechische Staatsanleihen besaßen, stellten plötzlich fest, dass die ursprünglichen, griechischen Schuldverschreibungen aus ihrem Wertpapierdepot herausgenommen und dafür mehr als zwanzig andere Wertpapiere unterschiedlicher Emittenten ins Depot verbracht worden waren.
Die Rechtsanwälte sehen sowohl griechisches als auch deutsches Recht verletzt.
Obwohl es sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass der Aussteller eines Wertpapiers nach dessen Emission keinen Zugriff mehr auf das Papier und vor allem auch auf den sonstigen Inhalt eines fremden Wertpapierdepots und die Depotzusammensetzung des Gläubigers haben sollte, suchte man eine Belehrung oder auch nur einen Hinweis, wie man sich gegen den Austausch der griechischen Wertpapiere zur Wehr setzen kann, vergebens.
„Auch die nun monierte, familiäre Konstellation zeigt, wie absurd der gesamte Vorgang eigentlich ist. Für mich besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Umtausch rechtlich aus einer ganzen Reihe von unterschiedlichsten Gründen nicht haltbar ist.“ meint Rechtsanwalt Braun.
Ob, wann und wie über die nun eingereichten Befangenheitsanträge entschieden wird, steht noch nicht fest. Der Athener Rechtsanwalt Furtunidis hat gegenüber dem amtierenden Präsidenten des Griechischen Staatsgerichtshofs schließlich auch seine Besorgnis darüber ausgedrückt, dass aus dem Gericht selbst Informationen über den Verlauf der eigentlich geheimen Abstimmungen in die Öffentlichkeit gelangten. “Die Abhängigkeit des Richtersystems von den politischen Determinanten der Exekutive sind in Griechenland ein häufiges Phänomen.” sagte Furtunidis. Er warnte davor, dass das noch zu erlassende Urteil nicht zur "Chronik eines angekündigten Todes" wird.
Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braunn(at)cllb.de Web: www.cllb.de