(ots) - Wichtiger Prozess für die eZigarette: Ein Kölner
Gastwirt will in seiner Kneipe elektrisch dampfen lassen. Die Stadt
Köln ist dagegen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht in Köln. Der
Verband des eZigarettenhandels unterstützt den Gastwirt bei seinem
Plan. Denn Dampfen ist nicht Rauchen.
Dieser Prozess könnte richtungsweisend sein. Der Kläger sieht den
Konsum von eZigaretten durch das neue Nichtraucherschutzgesetz
(NiSchG) von Nordrhein-Westfalen nicht erfasst. Deshalb klagt er auf
Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden darf.
Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat demgegenüber angekündigt, dass
es auf der Grundlage des NiSchG NRW Maßnahmen gegenüber dem Kläger
treffen wird. Die Behörde steht auf dem Standpunkt, dass nach der
Neufassung des Gesetzes auch die Nutzung elektrischer Zigaretten als
"Rauchen" zu beurteilen ist.
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) steht unterstützend
hinter dem Kläger. Vertreten wird die Klage von Prof. Dr. Holger
Schwemer aus Hamburg, dem Anwalt des VdeH. Für Schwemer ist die
Rechtslage eindeutig: "Der Konsum von E-Zigaretten stellt sich dem
Wortlaut nach nicht als "Rauchen" dar ... Unter "Rauchen" versteht
man die Erzeugung von Rauch durch eine Pyrolyse. Der Gebrauch der
E-Zigarette lässt sich darunter nicht subsumieren, weil es bei der
Inhalierung elektronisch erzeugten Dampfes nicht zu einem
Verbrennungsprozess kommt."
Der VdeH-Vorsitzende Dac Sprengel sieht die Feststellungsklage
sehr optimistisch: "Die eZigarette taucht im eigentlichen
Gesetzestext des Nichtraucherschutzgesetzes NRW gar nicht auf.
Dementsprechend kann kein Wirt oder Veranstalter gezwungen werden,
seinen Gästen das Dampfen zu verbieten."
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
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