PresseKat - DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien

DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG vom Bundeskartellamt untersagt

ID: 918195

(ots) - RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Sonstiges

30.07.2013 12:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien an der
RHÖN-KLINIKUM AG vom Bundeskartellamt untersagt

Mit Beschluss vom 12. März 2013 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der
Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH ('Asklepios'), sich mit bis
zu 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG zu beteiligen, neben anderen
Nebenbestimmungen unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt, dass die
von Asklepios im Raum Goslar betriebene Harzklinik (Dr.
Herbert-Nieper-Krankenhaus) sowie das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ
Harz) an einen unabhängigen Krankenhausträger veräußert werden. Zu diesem
Zweck war Asklepios gemäß dem Beschluss des Bundeskartellamts auch
verpflichtet, einen Hold-Separate-Manager sowie einen Sicherungstreuhänder
zu bestellen.

Das Bundeskartellamt hat die Gesellschaft am 29. Juli 2013 davon
unterrichtet, dass Asklepios die aufschiebende Bedingung nicht erfüllen
wird. Die zwischenzeitlich erteilten Mandate von Hold-Separate-Manager und
Sicherungstreuhänder wurden durch Asklepios beendet. Damit können die
aufschiebenden Bedingungen nicht mehr erfüllt werden. Das Bundeskartellamt
hat erklärt, dass die begehrte Aufstockung der Beteiligung von Asklepios
auf 10,1 % nunmehr entsprechend dem Beschluss vom 12. März 2013 untersagt
ist.

Die von der RHÖN-KLINIKUM AG vor dem OLG Düsseldorf angefochtene
Freigabeverfügung des Bundeskartellamts vom 12. März 2013 ist durch die




Untersagung im Rechtssinne erledigt. Die RHÖN-KLINIKUM AG beabsichtigt
jedoch, die mit der Beschwerde verfolgte Klärung der Rechtslage im Rahmen
einer Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde weiter zu verfolgen. Damit
beabsichtigt die Gesellschaft im Hinblick auf eine etwaige erneute
Anmeldung des Erwerbs einer Sperrminorität durch Asklepios feststellen zu
lassen, dass der Freigabe eines solchen Erwerbs eine Vielzahl von Gründen
entgegenstehen, die das Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung vom 12.
März 2013 aus Sicht der Gesellschaft nicht berücksichtigt hat.

Ihr Kontakt:

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Kai G. Klinger
Head of Investor Relations
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65-1318
Telefax: 09771 99-1736
E-Mail: kai.klinger(at)rhoen-klinikum-ag.com

Sascha Schiffler
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Konzern
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65-1327
Telefax: 09771 65-1820
E-Mail: kommunikation(at)rhoen-klinikum-ag.com


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
Fax: +49 (0)9771 - 97 467
E-Mail: rka(at)rhoen-klinikum-ag.com
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
ISIN: DE0007042301
WKN: 704230
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
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