(ots) - Faires Verfahren und Verzicht auf Folter sind
Menschenrechte - kein Entgegenkommen des Staates
Der wegen Geheimnisverrats in den USA gesuchte frühere
Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden muss weder die Todesstrafe
noch Folterung bei einer Rückreise in die USA fürchten. Laut einem
Brief von US-Justizminister Eric Holder an seinen russischen
Amtskollegen, über den das Wallstreet Journal berichtete, kann
Snowden auf alle Rechte bauen, die das US-Zivilrecht bietet.
Konrad Adam, Sprecher der Alternative für Deutschland, zum
Schreiben des amerikanischen Justizministers: "Bisher haben sich die
Deutschen mit ihrem Widerspruch gegen die amerikanische Lust am
Ausspähen und Abfischen von Daten hervorgetan. Jetzt sind es die
Amerikaner selbst, die durch ihr unsensibles Verhalten im Falle
Snowden bei ihren europäischen Bündnispartnern für Unruhe und
Enttäuschung sorgen. Die Zusage des amerikanischen Justizministers
Eric Holder, der in Moskau festsitzende Snowden habe bei seiner
Rückkehr in die USA weder Folter noch Todesstrafe zu befürchten, er
werde einen fairen Prozess vor einem ordentlichen Gericht erhalten,
ist zutiefst beunruhigend. Denn sie bekräftigt ja nur, was sich in
einem Rechtssaat wie den USA von selbst verstehen sollte: dass
jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör und ein gesetzmäßiges
Verfahren hat. Und dass die Folter gegen Menschrecht verstößt."
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