(ots) - BMWi veröffentlicht Ergebnisse der
Kosten-Nutzen-Analyse zu "Smart Meter"
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat heute die lange von
der Branche erwarteten Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse für einen
flächendeckenden Einsatz intelligenter Messsysteme veröffentlicht.
Die Kosten-Nutzen-Analyse ist Grundlage für die sogenannte
"Rollout-Verordnung", die die zukünftigen Rahmenbedingungen beim
Einsatz von intelligenten Strom- und Gaszählern (Smart Metern) in
Deutschland verbindlich vorschreiben wird.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt insbesondere,
dass der Messstellenbetreiber mit den meisten Zählpunkten innerhalb
des Gebietes die neu geschaffene Rolle des "Smart Meter Gateway
Administrator" grundsätzlich innerhalb eines Verteilnetzgebietes
übernimmt. Diese Grundzuständigkeit liegt nur bei einem Unternehmen
pro Netzgebiet, also dem regulierten Verteilnetzbetreiber, der jedoch
die Möglichkeit zu Kooperation beziehungsweise zur Beauftragung
Dritter hat. Grundsätzlich kann jedoch jedes Unternehmen, das die
entsprechenden Anforderungen erfüllt und nachweist, diese im
wettbewerblichen Rahmen anbieten. Auch wurde im Sinne des Wettbewerbs
dem Letztverbraucher das Recht eingeräumt, einen vom grundzuständigen
abweichenden Smart Meter Gateway Administrator zu wählen. Der Smart
Meter Gateway Administrator ist die zentrale Rolle im intelligenten
Energiesystem, der als vertrauenswürdige Instanz das Smart Meter
Gateway konfiguriert, überwacht und steuert. Die Verpflichtung zum
Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme liegt wie bisher beim
Messstellenbetreiber.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Verteilnetzbetreiber
schaffen bereits heute die Grundlage für intelligente Stromnetze
(Smart Grids). Sie sind für den gesamten Aufbau einer
Kommunikationsinfrastruktur sowie einer Informations- und
Dienstevermittlungsumgebung verantwortlich. Somit ist es nur
konsequent, dass die Grundzuständigkeit der Rolle des Smart Meter
Gateway Administrator vom Verteilnetzbetreiber übernommen wird. Damit
bestätigt das BMWi unsere zentrale Forderung."
Der VKU begrüßt zudem, dass die Kosten-Nutzen-Analyse im Ergebnis
des angestrebten "Rolloutszenario Plus" keine Absenkung der
Einbauverpflichtung unter den derzeit bestehenden Schwellenwert von
6.000 Kilowattstunde (kWh) empfiehlt. Damit konzentriert sich der
verpflichtende Einsatz von intelligenten Messsystemen in Deutschland
- wie vom VKU seit langem gefordert - auf die Gruppen, die auch
tatsächlich Verlagerungspotenzial besitzen.
Auch dass man bei EE- und KWK-Anlagen (Altanlagen und Anlagen mit
einer Anschlussleistung zwischen 0,25 kW und sieben kW) zukünftig
intelligente Messsysteme einbauen muss, wird vom VKU befürwortet.
Damit wird sichergestellt, dass diese Anlagen einen Beitrag zum
netzentlastenden Verhalten leisten können und gleichzeitig besser in
das Energiesystem integriert werden können. Diese Einbaupflicht
betrifft auch steuerbare Anlagen gemäß Paragraph 14a im
Energiewirtschaftsgesetz zu den Pflichteinbaufällen.
Das bedeutet, dass bei Anwendung des empfohlenen "Rolloutszenario
Plus" circa 50 Millionen intelligente Messsysteme und Zähler für
Strom und weitere 14 Millionen für Gas bis 2029 in Deutschland
eingebaut werden müssen. "Damit erhalten wir endlich klare
Rahmenbedingungen", so Reck. "Mit den nun vorliegenden Ergebnissen
der Kosten-Nutzen-Analyse muss das BMWi mit Augenmaß die
entsprechende "Rollout-Verordnung" erarbeiten." Bei den folgenden
Gesprächen, in denen es um die konkrete Ausgestaltung der Verordnung
geht, wird der VKU auch weiterhin darauf achten, dass Kosten und
Nutzen dieser neuen Technologie in einem angemessenen Verhältnis
stehen.
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