PresseKat - Völkerrechtliches Verbot von Streumunition seit 3 Jahren in Kraft

Völkerrechtliches Verbot von Streumunition seit 3 Jahren in Kraft

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Völkerrechtliches Verbot von Streumunition seit 3 Jahren in Kraft

(pressrelations) -
Vor drei Jahren, am 1. August 2010, trat mit dem "Übereinkommen über Streumunition" (Oslo Konvention), eine bahnbrechende Neuerung des humanitären Völkerrechtes in Kraft. Das Abkommen verbietet nicht nur den Einsatz, die Herstellung und die Weitergabe von Streumunition, sondern beinhaltet auch Verpflichtungen in Bezug auf Beseitigung und Räumung von Streumunition sowie die Opferhilfe.

Aktuell umfasst das Abkommen 112 Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Belgien, Laos und der Irak. Jedoch gehören die größten Anwender und Produzenten von Streumunition, die USA, China und Russland, nach wie vor nicht zu den Unterstützern.

Deutschland war im Jahr 2008 einer der ersten Unterzeichner des Übereinkommens für Streumunition und erweiterte das nationale Kriegswaffenkontrollgesetz im Juni 2009 um entsprechende Verbotsregelungen. Die vollständige Zerstörung der Bestände an Streumunition, welche in Artikel 3 des Übereinkommens festgelegt ist, war laut Bundesregierung am 31. Dezember 2012 zu 80% abgeschlossen und soll 2015 vollständig beendet sein. Deutschland besitzt demnach derzeit noch ca. 18.000.000 Streumunitionen.

Auch außerhalb seiner Grenzen setzt sich Deutschland für das Verbot und die Beseitigung von Streumunition ein, z.B. durch finanzielle Unterstützung in Mazedonien und Georgien und Ächtung des Einsatzes von Streumunition im Syrien-Konflikt.

Zwar haben deutsche Rüstungsunternehmen nach offiziellen Angaben seit 2005 die Produktion von Streumunition eingestellt, jedoch ist auffällig, dass es im Munitionsbereich seit einigen Jahren Kooperationen mit Herstellern aus Staaten gibt, die das Verbot nicht ratifiziert bzw. unterzeichnet haben, wie z.B. Südafrika oder Saudi Arabien. So bieten, nach Recherchen von Facing Finance, das südafrikanische Unternehmen Rheinmetall Denel Munitions (RDM) und MIC aus Saudi-Arabien die sog. "Assegai" Munitionsfamilie an, die laut Militärexperten auch Streumunition beinhaltet.





Profit wird aber nicht nur mit der Produktion von Streumunition, sondern auch mit der Finanzierung der Hersteller gemacht. "Es reicht einfach nicht aus die Herstellung oder den Handel von Streumunition zu verbieten, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass nicht auch die Finanzierung der verbleibenden Hersteller verboten wird," kritisiert Thomas Küchenmeister, Koordinator von Facing Finance, der deutschen Mitgliedsorganisation der int. Kampagne Cluster Munition Coalition (CMC).

Facing Finance und weitere NROs wie urgewald fordern das Kriegswaffenkontrollgesetz um ein explizites Investitionsverbot in Streumunition zu erweitern. Noch im Jahr 2012 unterhielten z.B. die Deutsche Bank, die Commerzbank und die DeKa Bank Geschäftsbeziehungen in einer Größenordnung von rund 620 Millionen ? zu Unternehmen, die Streumunition herstellen. Zu diesen gehören u.a. Lockheed Martin und Textron aus den USA oder Hanwha aus Südkorea.

Eine weitere, zentrale Forderung der int. Kampagne ist die Räumung von Blindgängern in ehemaligen Kriegsgebieten wie Laos, Irak, im Libanon oder in Afghanistan nicht zu vernachlässigen. Millionen von nicht explodierten Sprengkörpern fordern immer noch viele Opfer und Überlebende müssen weiterhin versorgt werden.


Thomas Küchenmeister
Koordinator
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Datum: 31.07.2013 - 13:21 Uhr
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