(ots) - Die Bundesregierung hat im August 2003
amerikanischen Firmen "Ausnahmeregelungen und Vorteile" bei deren
Arbeit für die US-Streitkräfte in Deutschland eingeräumt. Dabei
handelte es sich um "analytische Aktivitäten". Das belegt eine
Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 11. August 2003 unter rot-grüner
Regierung. Diese Unternehmen sind nach Recherchen des ZDF-Magazins
"Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 30. Juli 2013) vorwiegend an
elektronischer Aufklärung beteiligt.
Die Bundesregierung erklärte dazu am Tag nach der Sendung, am 31.
Juli 2013, auf Nachfrage des ZDF in der Bundespressekonferenz, unter
"analytische Aktivitäten" seien militärisch-technische
Dienstleistungen zu verstehen. Was das genau bedeute, werde aber noch
geprüft.
Die Ausnahmeregelungen für die US-Firmen sind in zahlreichen
Verbalnoten von 2001 an bis heute vereinbart. So bekam auch die Firma
Booz Allen Hamilton, für die Edward Snowden arbeitete, eine Lizenz
für "nachrichtendienstliche Operationen" in Deutschland. Das belegt
eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2008 unter der
Großen Koalition.
2011 räumte die Bundesregierung unter Angela Merkel auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" ein, dass in den Jahren 2004
bis 2011 207 US-Firmen Sonderrechte für geheimdienstliche Tätigkeiten
in Deutschland gewährt wurden. Rechtliche Grundlage der Sonderrechte
ist Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut.
Rückfragen bitte an die ZDF-Redaktion "Frontal 21", Tel.: 030 -
2099-1254 (Michael Hölting)
Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: +49-6131-70-12121
Telefon: +49-6131-70-12120