(ots) - Erst fliegen sie aus den Kneipen und jetzt auch
noch aus den Wohnungen: Viele Raucher sind nach dem Urteil des
Düsseldorfer Amtsgerichts außer sich. In ihrem Zorn übersehen sie
allerdings, dass es sich bei dem gestern gefällten Urteil um einen
absoluten Sonderfall handelt. Der Qualm des betroffenen Mieters war
schwadenweise ins Treppenhaus gezogen und hatte so die Nachbarn
belästigt. Von einem generellen Rauchverbot in Wohnungen kann somit
keine Rede sein, zumal der Bundesgerichtshof in einem Urteil bereits
klargestellt hatte, dass Rauchen zum "vertragsmäßigen Gebrauch" einer
Mietwohnung gehöre. Die Aufregung rund um die Aschenbecher ist
allerdings wenig verwunderlich. Die Raucher sind durch das
verschärfte Nichtraucherschutzgesetz verunsichert, fühlen sich
gegängelt, ausgegrenzt und bisweilen sogar verfolgt. Das Urteil fügt
sich hier auf den ersten Blick nahtlos in die Gefühlslage ein. Auf
den zweiten Blick wird allerdings schnell klar, dass die Aufregung
viel Rauch um nichts ist. Die Tabakfreunde sollten sich also lieber
beruhigen. Aber vielleicht nicht mit einer Zigarette - das ist
gesünder.
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