(ots) - Kommentar von Antje Höning
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil für
Verbraucher gefällt. Auch wenn RWE versucht, dies als Spruch für
wenige Fälle herunterzuspielen, hat der BGH einen Grundsatz
definiert: Konzerne müssen in Verträgen klar regeln, unter welchen
Umständen sie die Preise erhöhen werden. Nur dann kann ein Kunde
entscheiden, ob der Abschluss eines Vertrages beim Versorger A besser
ist als beim Versorger B. Stärkung der Konsumentensouveränität nennt
man das - und dies ist das Beste, was Staat, Gerichte und
Verbraucherzentralen für Wettbewerb und faire Preise tun können.
Gestrig fällt dagegen die Reaktion der Versorger aus: Sie versuchen,
Zeit zu schinden, und verschanzen sich hinter Floskeln, wonach man
die Urteilsbegründung abwarten müsse. Solche Arroganz konnten sie
sich vielleicht in Monopol-Zeiten leisten. Im harten Wettbewerb, der
auch auf dem Gasmarkt herrscht, erwarten Kunden anderes. Je schneller
RWE und Eon sich zu kulanten Rückzahlungen entschließen, desto
leichter können sie den Image-Schaden beheben.
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