(ots) - Der Teufel steckt eben im Detail - auch der
Richterspruch des Bundesgerichtshofes (BGH)zu den
RWE-Gaspreisklauseln macht da keine Ausnahme. Die Karlsruher Richter
mögen für den konkreten Fall RWE ein klares Urteil gefällt haben.
Doch was das für die übrigen Gasversorger und Kunden genau bedeutet,
ist noch völlig offen. Vor diesem Hintergrund kann man es schon als
fahrlässig bezeichnen, wenn die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen, die vor Gericht gezogen ist, in ihrem Jubel über
das Urteil Gaskunden jetzt schon dazu ermuntert, gegen zurückliegende
Preiserhöhungen zu Felde zu ziehen. Denn bevor nicht die ausführliche
Begründung des Gerichts vorliegt, kann keiner eine wirklich
belastbare Prognose über die Konsequenzen des Urteils abgeben. Ob
nun, wie Verbraucherschützer argumentieren, die Kritik der Richter an
den alten Änderungsklauseln wirklich ohne Weiteres auf die neuen
Regelungen übertragen werden kann, ist ja genau die Frage. Umgekehrt
macht es auch keinen Sinn, wenn sich die Gasversorger jetzt stur
stellen und auf Formalismen herumreiten. Sie müssen sich der Kritik
und den Sorgen ihrer Kunden öffnen, und zwar allein schon deshalb, um
sie nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Wie sollen sich die
Verbraucher nun verhalten? Am besten, sie folgen dem Rat der eher
besonnenen Experten. Und das heißt: Sie sollten zunächst die
Urteilsbegründung und deren weitere Interpretation abwarten -
vorsorglich aber schon mal die Preisänderungsklausel in ihrem Vertrag
auf Herz und Nieren prüfen. Wer die unbesonnene Variante wählt,
stürzt sich in ein Abenteuer, bei dem es unter Umständen kein Happy
End gibt.
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Florian Giezewski
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