(ots) - Der Lohn des Widerstands
Wer sich wehrt, der wird belohnt. Das ist die wichtigste Botschaft
aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Gaspreiserhöhungen des
Energieversorgers RWE. Zwar können sich die 25 klagenden Kunden im
Schnitt auch über rund 650 Euro Erstattung freuen - und womöglich
viele weitere Haushalte auf Rückzahlungen von über hundert Euro
hoffen. Viel wichtiger aber ist, dass der BGH das Recht der
Verbraucher auf Informationen endlich gestärkt hat.
Viel zu lange schon lassen die Energieriesen die Kunden über ihre
Preispolitik im Dunkeln. Energie werde nun mal teurer, das sei halt
so - diese Schmalspur-Begründung reicht glücklicherweise nicht mehr
aus. Der Energiemarkt ist ohnehin schon ein Dschungel, in dem sich
Verbraucher nur mühsam zurechtfinden. Ein verpflichtender Hinweis
darauf, ob nun die intern gestiegenen Verwaltungskosten oder die
Aufwendung für den Einkauf der Energiemenge der Preistreiber waren,
bietet zumindest ein klein wenig Orientierung und Transparenz.
Wirtschaftet beispielsweise ein Versorger schlecht, kann der
Verbraucher das jetzt leichter erkennen.
Das Urteil ist eine Ermutigung für alle Gaskunden, die bei ihrem
Grundversorger schon einmal den Tarif gewechselt haben: Sie sollten
sich ihre jahrealten Rechnungen ganz genau anschauen. Fehlt eine
konkrete Begründung für Preiserhöhungen, müssen sie das keinesfalls
klaglos hinnehmen.
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