(ots) - Der Oldenburger Prozess gegen einen Vorarbeiter aus
der Schlachtbranche zeigt: Nicht der Angeklagte war brutal, sondern
die unkontrollierten Verhältnisse in den Schlachthöfen sind es, unter
denen die ärmsten Wanderarbeiter Europas in Südoldenburg zu schuften
haben. Unter dem Schutzmantel des unseligen, weil aus dem Ruder
gelaufenen Werksvertragsrechts hat sich ein rechtsfreier Raum
gebildet, in dem skrupellose Geschäftemacher ihre Landsleute mit
Niedrigstlöhnen auspressen und mit willkürlichen "Geldstrafen"
traktieren, die den ohnehin mickerigen Hungerlohn noch weiter
schmälern. Das alles spielt sich unter den Augen eines offenbar
machtlosen Zolls und einer ohnmächtigen Steuerfahndung ab, die
anscheinend erst in Marsch gesetzt wird, wenn ein Gericht die
Ermittlungsbehörden mit der Nase darauf stößt, dass etwas faul ist am
Zerlegeband. Wenn Unternehmer über Jahre mit Millionenkoffern ohne
geprüfte Stundennachweise in leerstehenden Büros deutscher Betriebe
den Fiskus ungestraft prellen dürfen, wenn deutsche Mitarbeiter die
Hand aufhalten, um schweigend vor diesem Treiben ihre Augen zu
verschließen, dann wird unser Arbeits- und Finanzrecht auf eine Weise
ausgehöhlt, die mafiös ist. Die Staatsanwaltschaft mag in diesem Fall
geschlafen haben, wie der Verteidiger des freigesprochenen
Angeklagten rügt. Aber der Kern des Übels ist das Werkvertragsrecht
selbst. Es muss endlich radikal verändert, auf tatsächliche
Arbeitsspitzen und fest umrissene Extra-Belastungen der Betriebe
begrenzt werden. Wenn das nicht möglich ist, gehört es abgeschafft.
Zumindest in der Dauerproduktion.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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