(ots) - Ab heute arbeiten die Jobcenter mit einem neuen,
vereinfachten Hartz IV-Antrag. Genutzt wird dieser in Jobcentern in
gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit (BA) und den
Landkreisen und kreisfreien Städten (gemeinsame Einrichtungen).
Für die BA ist es eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe, die
Komplexität der Grundsicherung in eine bürgernahe, verständliche
Sprache zu übersetzen. In den vergangenen drei Jahren wurden über 180
Dokumente, wie zum Beispiel Bewilligungsbescheide oder Anhörungs- und
Mitwirkungsschreiben überarbeitet und in einfachere
Verwaltungssprache gebracht. Die Einführung des neuen, überarbeiteten
Hartz IV-Antrages rundet dieses Projekt ab, beendet es aber nicht.
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt: "Leichte Sprache hilft uns,
unnötige Barrieren zwischen Kunden und Jobcenter abzubauen und
Vertrauen aufzubauen. Hartz IV ist schwierig und komplex und es gibt
immer den Konflikt zwischen bürgerfreundlichen Formulierungen und
rechtlichen Erfordernissen. Aber dieser Herausforderung stellen wir
uns permanent, gemeinsam mit den Betroffenen, mit den Kolleginnen und
Kollegen aus den Jobcentern und Vertretern von
Arbeitslosenverbänden."
Bei der Ãœberarbeitung des Antrages auf Leistungen der
Grundsicherung wurden auch Experten einbezogen. Zusätzlich wurde der
Antrag mit Kunden der Jobcenter erprobt und kritisch diskutiert. Der
neue Hartz IV-Antrag hat einen vereinfachten Textaufbau, Textmengen
wurden reduziert und durch die bessere optische Gestaltung werden
Kunden einfacher durch den Antrag geführt. Parallel dazu wurden auch
die Ausfüllhinweise angepasst, die in zusätzlich in englischer,
türkischer und russischer Sprache zur Verfügung stehen.
Den neuen Antrag mit den Erläuterungen und Ausfüllhilfen finden
Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Formulare >
Arbeitslosengeld II
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare
/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
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