PresseKat - Cosmos Konkret, Teil 3: Berufsunfähigkeitsschutz trotz Risiko-Sport? (BILD)

Cosmos Konkret, Teil 3: Berufsunfähigkeitsschutz trotz Risiko-Sport? (BILD)

ID: 919529

(ots) -
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, abstrakte
Verweisung - Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten rund um die
Absicherung der eigenen Arbeitskraft können ganz schön verwirren.
Zudem kursieren im Netz zahlreiche Irrtümer rund um den staatlichen
und privaten Schutz. CosmosDirekt-Experten erklären, was man als
Arbeitnehmer wissen sollte.

Im dritten Teil der Serie "Cosmos Konkret" erklärt die
Versicherungsexpertin Miriam Hubertus von CosmosDirekt, dass man auch
als Hobbytaucher oder Freizeit-Bergsteiger eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann:

"Gerade Menschen, die ein besonders aktives Leben führen, sollten
sich gut absichern. Dazu gehört eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wer eine Risiko-Sportart als
Hobby ausübt, muss auf diesen Schutz nicht verzichten. Aufgrund eines
riskanten Hobbys werden Interessenten wirklich nur in Ausnahmefällen
abgelehnt. Eventuell werden jedoch nach eingehender Prüfung
entsprechende Zusatzbedingungen in den Vertrag aufgenommen."

Vorvertragliche Anzeigepflicht nicht auf die leichte Schulter
nehmen

Jeder Interessent, der einen Antrag auf eine
Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss ein Formular des
jeweiligen Versicherers ausfüllen. Darin enthalten sind
beispielsweise Fragen zu gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen,
gesundheitlichen Störungen und Beschwerden, aber auch zu ausgeübten
Sportarten. Der Versicherer prüft im Anschluss alle Angaben und
entscheidet auf dieser Basis. Alle Fragen müssen genau und
wahrheitsgemäß beantwortet werden - dies nennt man vorvertragliche
Anzeigepflicht. Wird diese verletzt, riskiert man den
Versicherungsschutz.

Risikosportarten führen nicht automatisch zu einem Zuschlag

Ãœbt der Antragsteller besonders risikoreiche Sportarten aus, wird




ihm dazu in der Regel zusätzlich ein detaillierter Fragebogen
übermittelt. Auf dessen Basis beurteilt der Versicherer, ob
beispielsweise zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden
müssen. Ein Beispiel: Für viele Deutsche gehört es dazu, im Urlaub
die bunte Unterwasserwelt im Rahmen von organisierten Schnorchel-
oder Tauchausflügen zu erkunden. Unter bestimmten Bedingungen wird
dieses Hobby von vielen Versicherern problemlos mitversichert. Für
Taucher, die bei der Ausübung ihres Hobbys ein höheres Risiko
eingehen und beispielsweise auch allein Tauchgänge unternehmen,
können hingegen ergänzende Vertragsbedingungen oder Zuschläge
anfallen.

Als risikoreich gelten zum Beispiel Klettern, Kampfsport,
Fallschirmspringen, Motorsport oder Fliegen. Ob und wie sich eine
bestimmte Sportart auf den Beitrag ausübt, ist immer von
verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel ob an Wettbewerben
teilgenommen wird oder wie häufig die Sportart ausgeübt wird. Die
Bewertungskriterien lassen sich beim Versicherer erfragen. Eine
pauschale Aussage hinsichtlich eventueller Zuschläge bei allen
Versicherern gibt es jedoch nicht, denn Anträge werden individuell
geprüft. Daher kann man nicht allgemeingültig sagen "Klettern führt
immer zu einem Aufschlag von X oder Y Prozent".

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-bu3

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Datum: 01.08.2013 - 09:45 Uhr
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