(ots) - Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer
öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung der
Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in
Niedersachsen und der Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste
der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Nordrhein-Westfalen
befasst.
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass die Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in
Niedersachsen zurückgewiesen wurde; insoweit wurde die Entscheidung
des Landeswahlausschusses vom 26. Juli 2013 bestätigt.
Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der
Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in
Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.
Darüber hinaus gab es drei Beschwerden gegen die Zulassung von
Landeslisten, bei denen die Beschwerdeführer nicht zur Beschwerde
berechtigt waren. Diese Beschwerden waren deshalb unzulässig.
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