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DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG: Ein Aktionär hat Anfechtungsklage und positive Beschlussfeststellungsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

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RHÖN-KLINIKUM AG: Ein Aktionär hat Anfechtungsklage und positive
Beschlussfeststellungsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung
erhoben

01.08.2013 / 15:42

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Ein Aktionär hat Anfechtungsklage und positive Beschlussfeststellungsklage
gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

Bad Neustadt a. d. Saale, 1. August 2013

Gemäߧ246 Abs. 4 Satz 1 AktG haben wir mit heutigem Datum beim
Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass ein
Aktionär Anfechtungsklage (§246 AktG) und positive
Beschlussfeststellungsklage gegen einen auf der ordentlichen
Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 gefassten Beschluss erhoben hat:

Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7
(Änderung der Satzung durch Streichung des§17 Abs. 4 erster Unterabsatz).

Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für
Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5266/13 anhängig. Das Gericht
hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur
mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.

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Deutschland. Unternehmensziel ist qualitativ hochwertige Medizin für
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