PresseKat - Lloyd Fonds Schiffsportfolio II - KAP Rechtsanwälte informieren über die Schiffsfonds

Lloyd Fonds Schiffsportfolio II - KAP Rechtsanwälte informieren über die Schiffsfonds

ID: 920573

München, 02.08.2013 - Das Lloyd Fonds Schiffsportfolio 2 ist ein Beteiligungsangebot an 6 Schiffsfonds. Hierbei handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen an einem geschlossenen Fonds des sogenannten -Grauen Kapitalmarktes- mit hohen (Verlust-) Risiken. Die riskanten Unternehmensbeteiligung(en) sind gerade ...

(firmenpresse) - Lloyd hatte den aus insgesamt 6 Vollcontainerschiffen bestehenden Schiffsfonds Schiffsportfolio II im Jahre 2007 mit einem Gesamt-investitionsvolumen in Höhe von ca 500 Mio Dollar aufgelegt, wobei Privatanleger ca. 180 Millionen Euro des Gesamtvolumens eingebracht. Am 19. März 2007 startete die Deutsche Bank als Hauptvertriebspartner mit der Platzierung des Lloyd Fonds Schiffsportfolio 2.

Lloyds Fonds Schiffsportfolio 2 investiert in sechs Vollcontainerschiffe:

- Zweite MS ANNINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG
- Zweite MS VALENTINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG
- MS MEMPHIS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MS CHICAGO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MS LLOYD DON CARLOS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MS LLOYD DON GIOVANNI Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Bei dem Beteiligungsangebot an den sechs Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen an einem geschlossenen Fonds des so genannten „Grauen Kapitalmarktes" mit hohen (Verlust-) Risiken. Die riskanten Unternehmens-beteiligung(en) sind gerade keine geeignete Anlage zur Ergänzung einer Altersvorsorge. Bei diesen riskanten Unternehmensbeteiligungen werden hohe Weichkosten abgeschöpft, die erst wieder hereingewirtschaftet werden müssen. Als Kommanditisten tragen die Anleger das typische Unternehmerrisiko und partizipieren in vollem Umfang am Gewinn und Verlust der Gesellschaft bis hin zum Totalverlustrisiko der Einlagebeträge.

Das typische Risiko einer Kommanditbeteiligung, das Wiederaufleben der Haftung in Höhe der geflossenen Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB kommt hinzu. Darüber hinaus gibt es keine bzw. kaum Verkaufsmöglichkeiten am Zweitmarkt,das sog. Fungibilitätsrisiko. Auch bestehen hier erhebliche spezielle Risiken der Beteiligungen an einem Schiffsfonds.

Betroffene Schiffsfonds Anleger müssen sich daher nicht mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und drohenden Verlusten abfinden





Durch die Schilderungen der Beratung durch die von uns vertretenen Lloyd Fonds Anleger haben wir mehrfach Anhaltspunkte für eine Haftung der Berater bzw. Vermittler und auch der Initiatoren und Gründungsgesellschafter gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz gefunden.
Die riskanten Schiffsbeteiligungen wurden den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anlegern oft von den Beratern bzw. Vermittlern als sichere Anlagen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, zum Vermögensaufbau oder gar Altersvorsorge, häufig zusammen mit einer Fremdfinanzierung, empfohlen. Diese spekulativen Unternehmensbeteiligungen mit hohen (Verlust-)Risiken eigenen sich aber gerade nicht als sichere Anlagen, erst recht nicht zusammen mit einer Fremdfinanzierung.

Für Fragen zu Ihrem Fall stehen KAP Rechtsanwälte unter 089-41.61 72.75-0 und Kanzlei(at)KAP-Recht.de Kontaktformular zur Verfügung.

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Datum: 02.08.2013 - 14:36 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.08.2013

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