Sendeanstalt muss den Rundfunkempfang über den Computer nachweisen.
(firmenpresse) - Haan, 27.5.2009. Eigentlich reicht der bloße Besitz eines internetfähigen Computers aus, um zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen zu werden. Jetzt urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 3 K 4387/08) gegen diese Gebührenpflicht. Der Kläger hatte sich geweigert, Rundfunkgebühren für seinen PC zu zahlen. Zu Recht!
Aus richterlicher Sicht ist ein Computer ein „Multifunktionsgerät“, das im „nicht-privaten“ Bereich unmöglich per se als Rundfunkgerät zu interpretieren sei. Die Beweislast, dass ein beruflich genutzter internetfähiger Rechner tatsächlich als „Fernseher" oder „Radio“ verwendet wird, liege demnach bei den Sendeanstalten.
Arbeitsrechner sind zudem von der Rundfunkgebühr ausgeschlossen, sofern in den Arbeitsräumen oder im Dienstfahrzeug bereits ein weiteres Rundfunkgerät angemeldet ist.
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Neben Musteranträgen und klassischen Beispielen aus dem Alltag können hilfreiche Gerichtsurteile nachgelesen werden. Beispielrechnungen zu Fällen aus der Praxis zeigen auf, wie hoch Rundfunkgebühren tatsächlich sein dürfen. Sie geben Aufschluss, ob sich die vermeintlich Zahlungspflichtigen nicht sogar von der Zahlungspflicht befreien lassen können. Der Ratgeber geht auch speziell auf Unternehmen und Freiberufler sowie die neue Gesetzeslage zu Handys und Computern ein.
Erhältlich ist der Ratgeber „Rundfunkgebühren ade“ mit der ISBN 978-3-86551-005-1 zum Preis von 12,90 Euro in jeder guten Buchhandlung oder online beim Verlag unter www.rat-reise.de.
Der Verlag Rat & Reise GmbH wurde 2008 als Tochtergesellschaft der rent a mind Dienstleistungs- und Verlags GmbH gegründet und führt unter eigenem Namen das Verlagsprogramm des unter „Verlag ram“ eingeführten Labels fort. Die bei Rat & Reise erscheinenden Titel zur Sach- und Reiseliteratur werden fast ausschließlich im Auftrag, in Lizenz oder Kooperation mit bekannten Marken verlegt. Bekannte Reihen sind unter anderem die Lifestyle-Reiseführer „GALA City Guide“ sowie Ratgeber zum Auswandern „Mein neues Leben“.
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