(ots) - Elektronischer Rechnungsaustausch ohne
"Parallel-Ausdrucke", bei voller umsatzsteuerrechtlicher Gültigkeit:
Seit Anfang diesen Jahres bietet Compello Fashion-Herstellern und
-Händlern über das Clearing Center des Bundesverbands des Deutschen
Textileinzelhandels (BTE) die Möglichkeit, ihren Zahlungsverkehr
komplett elektronisch via INVOIC durchzuführen. Ein zusätzlicher
Versand einer Papierrechnung aus steuerlichen Gründen ist nicht mehr
nötig.
Wann genügt eine elektronische Rechnung den Vorschriften des
Umsatzsteuerrechts? Trotz des sogenannten
Steuervereinfachungsgesetzes aus dem Jahr 2011 herrscht auch in der
Textilbranche bei dieser Frage noch Unsicherheit. Um keine
steuerlichen Nachteile zu riskieren - allen voran den Verlust der
Vorsteuerabzugsfähigkeit -, verschicken Lieferanten, parallel zur
elektronischen INVOIC, in der Regel weiterhin einen Papierausdruck.
Wertvolle Einspar- und Optimierungspotenziale bleiben so ungenutzt.
Für Abhilfe sorgt eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesverbands
des Deutschen Textileinzelhandels BTE und Compello, einem
international führenden IT-Dienstleister für elektronische
Rechnungsstellung (e-Invoicing) und elektronischen
Nachrichtenaustausch (EDI) mit Standorten in Ismaning bei München,
Oslo und Stockholm. Compello Deutschland gründet dabei auf der GLI
Gesellschaft für Logistik und Informationssysteme, Mit-Entwickler des
EDIFACT-Standards.
Alle Prozesse geprüft und freigegeben
Für den BTE betreibt Compello das gleichnamige BTE
Clearing-Center, den größten EDI-Dienstleister des deutschen
Modehandels. Bereits über 1.100 Handelsunternehmen nutzen die
Einrichtung, um mit rund 500 Markenlieferanten Rechnungen
elektronisch auszutauschen. Aus steuerrechtlichen Gründen
verschickten Lieferanten jedoch auch hier parallel stets eine
Papierrechnung. Das ist jetzt Vergangenheit: Seit Anfang 2013 können
Hersteller bzw. Zwischenhändler und deren Kunden ihren
Rechnungsverkehr über das BTE Clearing-Center komplett papierlos
abwickeln - und das absolut rechtssicher. "Der gesamte Prozess wurde
durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft untersucht
und testiert. Somit sind unsere Nutzer umsatzsteuerrechtlich auf der
sicheren Seite", berichtet Prof. Dr. Siegfried Jacobs,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE. Damit Empfänger ihre
Rechnungsdateien rechtssicher nach GDPdU archivieren können,
übermittelt das System eine Protokolldatei sowie die vom Lieferanten
gesendete Original-Datei. Eine Index-Datei gewährleistet, dass
einzelne Rechnungsdateien im Archiv schnell gefunden sind.
Attraktive Kostenersparnis Lieferanten sparen mit dem Wegfall der
Papierrechnung gleich mehrfach Kosten. "Allein gegenüber unserem
Pilot-Kunden entfallen im Monat rund 1000 Papierrechnungen. Schon die
Porto-Ersparnis ist für uns ein echter Kostenvorteil. Auch der
Aufwand für das Konfektionieren und Verschicken entfällt", freut sich
Engelbert Noll, kaufmännischer Leiter beim Lingerie-Hersteller
Speidel aus Bodelshausen bei Tübingen. Bei Compello ist man stolz,
seinen Kunden diese und weitere Vorteile ermöglichen zu können.
Vertriebsleiter Germar Polhammer: "Herstellern wie Händlern steht auf
diese Weise eine technisch perfekte und gesetzeskonforme Möglichkeit
zur Verfügung, Rechnungen papierlos auszutauschen. Damit nutzen
Unternehmen nun sämtliche Kostensparpotenziale eines elektronischen
Rechnungsaustausches!"
Pressekontakt:
Katrin Wittig
Compello GmbH
Tel.: 089/4530400
kwittig(at)compello.com