(ots) - Schulabgänger sollten der Agentur für Arbeit
melden, wenn sie einen Ausbildungsplatz suchen. Dies kann Vorteile
bei der späteren Rente bringen. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche kann als so genannte
Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Durch diese Zeit können später Rentenansprüche begründet werden.
Voraussetzung für die Berücksichtigung ist, dass sich
Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend
melden und mindestens 17 Jahre alt sind. Darüber hinaus muss man
mindestens einen Kalendermonat lang auf der Suche nach einem
Ausbildungsplatz sein. Es kommt nicht darauf an, dass man in der Zeit
auch finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhält.
Auch ob man einen Schulabschluss hat oder nicht, ist nicht
entscheidend. Eine Einschränkung gibt es ab dem Alter von 25 Jahren:
Dann kann eine Berücksichtigung nur noch erfolgen, wenn man
unmittelbar zuvor gearbeitet hat und Rentenversicherungsbeiträge
dafür gezahlt hat. Das gleiche gilt, wenn man unmittelbar vorher
Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat.
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Informationen gibt
es auch beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
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