PresseKat - Das Betreuungsgeld ist da!

Das Betreuungsgeld ist da!

ID: 921484

Seit gestern haben Eltern in Deutschland Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz fĂĽr Kinder im Alter von zwei und drei Jahren.

(firmenpresse) - Seit gestern haben Eltern in Deutschland Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei und drei Jahren. Eltern, die für ihre ab dem 1.8.2012 geborenen Kinder keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, erhalten das lange kontrovers diskutierte Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich. Ab dem 1.8.2014 wird dieses auf monatlich 150 Euro aufgestockt. „Das Betreuungsgeld wird unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt, also auch dann, wenn Verwandte, ein Au-pair-Mädchen oder eine privat finanzierte Tagesmutter das Kind betreuen“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorsitzende der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Entscheiden sich Eltern, das Betreuungsgeld in einen Altersvorsorge- oder Bildungssparvertrag zu investieren, dann zahlt der Staat ab dem 1.8.2014 noch 15 Euro zusätzlich – jedoch nur direkt in einen Vertrag.

Betreuungsgeld ist keine Lohnersatzleistung

Das neue Betreuungsgeld kann in der Regel erst im Anschluss an das Elterngeld beansprucht werden. Die Ausnahme: Wer sich das Elterngeld über zwei Jahre ausbezahlen lässt, kann Elterngeld und Betreuungsgeld parallel beziehen. Letzteres wird vom 15. Lebensmonat an für max. 22 Monate gewährt, also bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes. Wie das Elterngeld auch ist das Betreuungsgeld steuer- und sozialabgabenfrei. Anders als das Elterngeld fällt es nicht wie eine „Lohnersatzleistung“ unter den Progressionsvorbehalt. „Der Bezug von Elterngeld kann die Steuerlast erhöhen, der Bezug von Betreuungsgeld nicht“, erklärt die Lohi-Steuerexpertin. In diesem Kontext weist Steinbach auch darauf hin, dass werdende Eltern durch eine frühzeitige und durchdachte Wahl der Steuerklassen mehr Elterngeld kassieren und eventuelle steuerliche Nachteile wettmachen können. „Für den Elternteil, der im Rahmen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben möchte, lohnt meist der Wechsel in die günstigere Steuerklasse“, so Gudrun Steinbach. Zur Berechnung des Elterngeldes werden die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes (der Geburtsmonat nicht eingerechnet) herangezogen. Erhöht sich in diesem Zeitraum der Nettolohn, erhöht sich auch der Elterngeldanspruch. Ein Steuerklassenwechsel kann einmal im Jahr vorgenommen werden.





Betreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar – und das von Geburt an bis zum 14. Lebensjahr, unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Absetzbar sind zwei Drittel der nachgewiesenen Aufwendungen für Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Babysitter, Hausaufgabenhilfe etc. – höchstens jedoch 4000 Euro pro Kind und Jahr. „Um Kinderbetreuungskosten geltend machen zu können, müssen Steuerpflichtige beim Finanzamt entsprechende Verträge oder Rechnungen einreichen“, so die Steuerexpertin. Barzahlung ist tabu. Die Kosten müssten nachweislich durch Überweisung beziehungsweise Lastschrift beglichen werden. „Auch wenn es seltsam klingt: Wer eine private Tagesmutter oder ein Au-pair finanziert, kann dennoch Betreuungsgeld kassieren und zudem die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen“, so Steinbach.


Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 525.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt

Gudrun Steinbach, Vorstand
Riesstraße 17 • 80992 München
T 089 27813113 • E g.steinbach(at)lohi.de • www.lohi.de

Jörg Gabes, Pressereferent
Werner-von-Siemens-Str. 5 • 93128 Regenstauf
T 09402 503159 • H 0170 5752945 • E j.gabes(at)lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  IVG Immobilien AG: Rettung weiterhin sehr fraglich Kostenloses Online-Seminar der WAF zur Betriebsratwahl 2014 - Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
Bereitgestellt von Benutzer: lohi
Datum: 05.08.2013 - 15:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 921484
Anzahl Zeichen: 3820

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach
Stadt:

80992 MĂĽnchen


Telefon: 089 27813113

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.08.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Betreuungsgeld ist da!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Handwerkerrechnungen nicht bar begleichen ...

München. Der Frühling ist da und weckt bei vielen die Lust auf frischen Wind in Haus und Garten. Der Vorgarten soll neu angelegt werden? Das Bad braucht neue Kacheln? Wohnräume benötigen einen Anstrich? „Ganz egal, ob kleine Verschönerung oder ...

Alle Meldungen von Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.