(ots) - 20 Jahre ist es nun her, dass der Bundestag das
Grundrecht auf Asyl eingeschränkt hat. Als Folge des
Asylrechtskompromisses von 1993 verminderte sich die Zahl der
Flüchtlinge, die Deutschland erreichten, schlagartig, was im Ergebnis
nicht wenig zum innergesellschaftlichen Frieden beitrug. Freilich
hatte auch dieser Frieden seinen Preis. Das Problem "Wohin mit den
Flüchtlingen?" wurde nicht gelöst, sondern auf die Länder an den
EU-Außengrenzen verlagert. Jetzt werden die Verfolgten und
Armutsmigranten in Athen nachts durch die Straßen gejagt, jetzt
kampieren sie in Pappkartonhütten im Nirgendwo irgendwo in Süditalien
- wenn sie es überhaupt bis an die Küsten Europas schaffen.
Für Deutschland und die Bundesländer erwächst daraus eine Pflicht.
Die liegt nicht darin, den Asylkompromiss zurückzudrehen. Aber sie
besteht darin, mit den Menschen, die es bis hierher geschafft haben,
menschenwürdig umzugehen. Die grün-rote Landesregierung hat mit dem
neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz einen Anfang gemacht. Die Flüchtlinge
sollen besser untergebracht werden, Geld- statt Sachleistungen
erhalten und Deutsch lernen.
Die Bundesregierung könnte sich um eine Lockerung beziehungsweise
Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber kümmern. Aber von
dieser Seite ist wenig zu erwarten. Es war ja das
Bundesverfassungsgericht, welches die schwarz-gelbe Koalition vor
einem Jahr daran erinnerte, dass das Grundrecht auf eine
menschenwürdige Existenz unabhängig von Herkunft und
Aufenthaltsstatus gilt.
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