PresseKat - TomTom Business Solutions empfiehlt elektronisches Fahrtenbuch

TomTom Business Solutions empfiehlt elektronisches Fahrtenbuch

ID: 921771

(firmenpresse) - München, 06.08.2013.
TomTom Business Solutions unterstützt Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der steuerrechtlich korrekten Dokumentation der Dienstwagennutzung. Anlässlich einer aktuellen Änderung der langjährigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) durch mehrere im Juli veröffentlichte Urteile (1) empfiehlt TomTom den Einsatz elektronischer Fahrtenbücher, um der Ein-Prozent-Regelung zu entgehen.

Axel Backof, Sales Director bei TomTom Business Solutions, erklärt: „Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch kann Mitarbeiter von der Pflicht zur Versteuerung des Dienstwagens nach der Ein-Prozent-Regel befreien, wenn die prinzipielle Möglichkeit zur privaten Nutzung besteht. Firmen sollten ihren Dienstwagennutzern daher ein elektronisches Fahrtenbuch wie TomTom WEBFLEET Logbook zur Verfügung stellen, um den Aufwand für das Führen des Fahrtenbuchs zu minimieren und die Lückenlosigkeit der Aufzeichnungen zu sichern.“

Mit der Empfehlung reagiert TomTom Business Solutions auf die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach ein Dienstfahrzeug grundsätzlich gemäß der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, sofern die Möglichkeit zur privaten Nutzung besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird. Die Ein-Prozent-Regelung sieht vor, dass monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als steuerpflichtige Einnahme des Dienstwagennutzers versteuert wird. Nur wenn die private Nutzung nachweislich verboten ist oder der Fahrer durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachweist, dass die Nutzung ausschließlich beruflich erfolgt, kann auf die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung verzichtet werden.

Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch belegt, wann ein Fahrzeug für welche Fahrten benutzt wird und wie viele Kilometer in einem bestimmten Zeitraum gefahren werden. Die Finanzbehörden erkennen das Fahrtenbuch nur an, wenn es lückenlos und zeitnah alle Fahrten mit sämtlichen erforderlichen Angaben dokumentiert. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu erfassen (2) :





Für Betriebsfahrten

vor Fahrtbeginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrers, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum, Uhrzeit, Kilometerstand zu Beginn, Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Geschäftspartner (bei gleich bleibendem Kundenkreis reicht die Aufzeichnung der Kundennummer aus) und Umwegfahrten,
nach Beendigung der Fahrt den Kilometerstand am Ende, Datum und Uhrzeit mit Unterschrift.



Für Privatfahrten genügen Kilometer-Angaben, ohne dass im Einzelnen der Reiseweg und der Reisezweck anzugeben ist.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Heimfahrten genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Das korrekte Fahrtenbuch führen – ganz einfach elektronisch

Die neue TomTom WEBFLEET Logbook-App macht das präzise und zeitnahe Führen des Fahrtenbuchs einfach. Die App (3) arbeitet mit einem fahrzeuginternen TomTom-Gerät zur Fahrzeugortung (4) zusammen und zeigt genaue Daten, wie beispielsweise den Kilometerstand und die zurückgelegten Kilometer, auf dem Smartphone des Fahrers an.
Die automatische Aufzeichnung aller Fahrten durch TomTom WEBFLEET Logbook stellt die Vollständigkeit der Aufzeichnungen sicher. Der Anwender kann die Tourdaten auf seinem Smartphone ansehen und Details durch einfaches Tippen hinzufügen. Dazu gehören Angaben wie

Art der Fahrt – geschäftlich, Arbeitsweg oder private Fahrt,
Zweck der Fahrt,
Kontaktperson für den jeweiligen Auftrag und
weitere Kommentare.



Die einfache Handhabung minimiert den Zeitaufwand für ein korrektes Fahrtenbuch und sichert die Vollständigkeit der Dokumentation mit Datum, Start- und Endpunkt, Reisezweck und Kontaktperson sowie die Lesbarkeit der Angaben. Die Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuchs für den Verzicht auf die Ein-Prozent-Regelung obliegt dabei dem jeweiligen Finanzamt. Zusätzlich erhalten Firmen so mehr Transparenz über die Kosten ihrer Dienstwagen.

(1) BFH-Pressemitteilung Nr. 38 vom 10. Juli 2013 zum Urteil vom 21.03.13 VI R 31/10, Urteil vom 21.03.13 VI R 46/11, Urteil vom 21.03.13 VI R 42/12, Urteil vom 18.04.13 VI R 23/12
(2) S. BMF-Schreiben vom 21.01.2002, zitiert nach: in neuem Fenster öffnenhttp://www.meyer-gwinner.de/4-aktuelles/fahrtenbuch.php sowie Präzisierung des BFH durch diverse Urteile, zitiert nach in neuem Fenster öffnenhttp://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/urteil.html?tx_qcombfhurteile_pi1[...
(3) Abonnement für TomTom WEBFLEET erforderlich
(4) LINK 3xx-Firmware 1.9203 oder höher/LINK 510-Firmware 2.0 oder höher erforderlich
Die komplette Mitteilung auf Telematik-Markt.de
http://telematik-markt.de/telematik/tomtom-business-solutions-empfiehlt-elektronisches-fahrtenbuch

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Telematik-Markt.de – die führende Fachzeitung der Telematik-Branche
MKK – Marktkommunikation ist Herausgeberin des Telematik-Markt.de sowie des Telematik.TV. Die Fachzeitung Telematik-Markt.de und Telematik.TV verfolgen das Ziel, dieser Technologie und Forschung einen allumfassenden „Markt - und Informationsplatz“ zwischen Herstellern und Anwendern zu schaffen, um die noch recht junge und innovative Telematik - Branche näher in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken.
Telematik-Markt.de bindet hierzu bundesweit kompetente Fachjournalisten und Marketing - Profis, die mit den Unternehmen, Institutionen, Universitäten und Verbänden der Telematik - Branche permanent kommunizieren und vereint alle beteiligten Stellen auf dieser „öffentlichen Bühne“.
Sie bündelt in ihrer TOPLIST der Telematik alle Anbieter der Branche im deutschsprachigen Raum und gibt dort einen Überblick auf die führenden Telematik-Anbieter.
Telematik-Markt.de lobt im jährlichen Wechsel von Fahrzeug- und Human- Telematik mit Partnern, wie dem VDA (Verband der Automobilindustrie), den Telematik Award aus.



PresseKontakt / Agentur:

Telematik-Markt.de
Peter Klischewsky
Hamburger Str. 17
22926 Ahrensburg / Hamburg
Tel.: +49 4102 20545-40
Fax: +49 4102 20545-43
redaktion(at)telematik-markt.de

Telematik.TV
http://www.telematik.tv
Tel.: +49 4102 20545-42
Fax: +49 4102 20545-43
ttv(at)telematik-markt.de



drucken  an Freund senden  Hoeckle und die Mofarocker Außergewöhnliches Hebeprojekt: 40 Meter hoher Hafendrehkran repariert
Bereitgestellt von Benutzer: telematikmarkt1
Datum: 06.08.2013 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 921771
Anzahl Zeichen: 5018

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Klischewsky
Stadt:

Ahrensburg


Telefon: 04102/20545-40

Kategorie:

Transport - Logistik


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.08.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"TomTom Business Solutions empfiehlt elektronisches Fahrtenbuch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Telematik-Markt.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Telematik-Markt.de