Wie konnten Politiker, Datenschützer und Unternehmen unsere Datensicherheit so sträflich vernachlässigen?
(PresseBox) - In der Vergangenheit bestand das Verkaufsargument Deutscher Datenschützer primär aus der Drohung, dass Geschäftsführer bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz persönlich haften, beispielsweise beim Verlust von Sicherungsbändern mit Personendaten. Und klar: Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im IT-Bereich sollten über einen Datenschützer verfügen. Vergehen gegen den Datenschutz müssen eigentlich auch veröffentlicht werden. Aber darüber liest man in Wirklichkeit nicht viel.
Datenschutz ist nicht gleich Datensicherheit
Der Datenschutz befasst sich im Kern mit personenbezogenen Daten, Datensicherheit im Kontext mit Auftragsdatenverarbeitung ist das Stichwort für den sicheren Umgang mit Firmendaten. Umgangssprachlich hat sich "Datenschutz" als Begriff für alles durchgesetzt. Aber: Ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter muss nicht zwingend Erfahrung über Geschäftsprozesse im Unternehmen, Service Level Agreements und Verträgen mit Cloudprovidern verfügen. Ein Seminar zum Datenschutzbeauftragten kann in fünf Tagen absolviert werden. Die Dozenten sind im besten Falle Juristen. Das Seminar "IT-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte" muss gesondert gebucht werden. Wie sollten also die bisherigen Datenschützer in der Lage gewesen sein, die Bedrohung durch Datenspionage zu verhindern?
IT-Security-Experten in Not
Vielleicht hätten uns ja unsere IT-Sicherheitsexperten warnen können? Denn schließlich geben die Unternehmen hohe Summen für Firewalls, Schutzprogramme und künstliche Hackerangriffe aus. Obwohl es täglich übelste Hackerangriffe auf die mangelhafte IT-Architektur mancher Unternehmen gibt (am beliebtesten sind AD-übergreifende Multifunktionsgeräte) und dieser Investitionsbereich damit sehr wichtig bleibt: Haben sich unsere IT-Security-Experten ausreichend mit den unterschiedlichen Rechtslagen zur Datensicherheit innerhalb und außerhalb der EU beschäftigen können? Waren sie in die Ziele der Unternehmensleitung eingeweiht? In den großen Unternehmen mag das sogar der Fall sein. Denn werden, Datenschutz, Datensicherheit und Compliance in der Unternehmensleitung verankert.
Mittelständische Wirtschaft im Zentrum der Bedrohung
Mittelständische Unternehmen hingegen sind oft abhängig von ihren IT-Zulieferern. Diese wiederum sind ebenfalls gerne kleine bis mittelständische Betriebe, die auf Dauer nicht in der Lage sind, die notwendige Infrastruktur bereitzuhalten und spätestens beim Backup auf externe Anbieter zugreifen. Leistungskataloge, Servicehandbuch und SLA's sind für Lieferant und Kunde oft Fremdworte. Dadurch bietet sich der Mittelstand, insbesondere produzierende Betriebe und Ingenieurbüros als perfekte Ziele für Datendiebe an. Die nicht-homogene prozessuale Struktur durch die Nutzung unterschiedlicher Gerätestandards und Architekturen in Verbindung mit dem Verhalten der Beschäftigten, beispielsweise durch die Nutzung privater Geräte zur Datenübertragung, öffnen Tür und zum Datenklau.
Gewusst wie: Die Nutzung von Cloud-Technologie ist viel mehr Chance als Risiko
Durch die Nutzung von Cloud-Technologie im Mittelstand können folgende Risiken minimiert werden:
1. Haftungsrisiko
2. Datenverlust
3. Datendiebstahl
4. Menschliche Fehler
Folgende Punkte können im Unternehmen durch Cloud-Technologie verbessert werden:
1. IT-Performance
2. Entwicklungsgeschwindigkeit
3. Datensicherheit
4. Liquidität
Hier sind Ihre Firmendaten sicher!
Das eigentlich Schwierige ist also die Auswahl des Cloudproviders. Speziell hierfür bietet www.german-cloud.de den Service "Cloudanbieter gesucht?" an. Denn German Cloud zertifiziert ausschließlich Anbieter, die ihr Rechenzentren nachweislich nur in Deutschland haben, sich dem Bundesdatenschutzgesetz unterwerfen und einen aufwendigen Prüfungsprozess über sich ergehen ließen. Dieser Cloud-Finder-Service ist für mittelständische Unternehmen kostenlos und bietet sicheren Schutz der Firmendaten. German-Cloud-Partner arbeiten serviceorientiert und sind speziell auf den Mittelstand ausgerichtet.
German-Cloud-Gründer Götz Piwinger: "GERMAN CLOUD gibt es bereits seit Sommer 2012 und wird in über sechzig Fachmagazinen und Tageszeitungen zitiert. Damals war der Name Edward Snowden noch völlig unbekannt. Wie blind müssen die Verantwortlichen gewesen sein?"
Kontakt:
GERMAN CLOUD
info(at)german-cloud.de
Universitätsstraße 3
56070 Koblenz
Die Mitgliedsunternehmen der GERMAN-CLOUD verpflichten sich dem Deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Damit ist gewährleistet, dass Sie immer wissen wo ihre Daten aufbewahrt werden: In Deutschland.
Andere Länder, andere Sitten und Gesetze: Internationale Anbieter sind unter Umständen befugt, fremde Daten an Dritte weiterzugeben, weil deren Gesetzeslage dies zulässt.
Die Mitgliedsunternehmen der GERMAN-CLOUD verpflichten sich dem Deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Damit ist gewährleistet, dass Sie immer wissen wo ihre Daten aufbewahrt werden: In Deutschland.
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