(ots) - Wenige Wochen vor der Bundestagswahl und den
Landtagswahlen in Bayern und Hessen häufen sich an Kreuzungen,
Fahrradwegen und Fußgängerampeln die Wahlplakate der Parteien. Viele
davon versperren den Verkehrsteilnehmern die Sicht und stellen damit
eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
Besonders gefährlich sind die Aufsteller an Zebrastreifen.
Insbesondere Kinder verschwinden hinter den Plakaten und sind für
herannahende Autos nicht zu sehen. Umgekehrt erkennen Fußgänger oder
Radfahrer sich nähernde Fahrzeuge oft zu spät. Zudem können
Wahlplakate vom Verkehrsgeschehen ablenken. Kleingedruckte Texte oder
aufmerksamkeitsstarke Bilder können dazu führen, dass Autofahrer sich
nicht angemessen auf den Verkehr konzentrieren.
Kommt es durch ein falsch positioniertes Plakat zu einem Unfall,
kann dem Aufsteller laut ADAC sogar eine Mitschuld angelastet werden.
Der Club fordert die Parteien auf, Wahlplakate so aufzustellen, dass
sie die Sicht nicht einschränken und eine Gefährdung ausgeschlossen
ist. Die Kommunen sind gefordert, die Sichtverhältnisse an Kreuzungen
und Übergängen zu prüfen und die Parteien gegebenenfalls anzuweisen,
falsch aufgestellte Werbetafeln zu entfernen.
Hinweis für die Redaktion: Zu diesem Pressetext bietet der ADAC
unter www.presse.adac.de Fotos sowie unter www.adac.de/tv einen Film
an.
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