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Kaum ist die Entscheidung gefallen, ein Haus zu bauen, setzt sich
das Gedankenkarussell in Bewegung: Wie soll mein Zuhause aussehen?
Welche Eigenschaften soll es haben? Wie teuer wird der Bau? Vor dem
geistigen Auge lassen die zukünftigen Immobilienbesitzer nach und
nach ihr neues Eigenheim entstehen. Wer kein Objekt von der Stange
möchte, sondern von einem individuellen Haus träumt, beauftragt für
die Umsetzung einen Architekten. Seine Aufgabe ist es, aus den
Vorstellungen konkrete Planungen zu entwickeln, die Kosten
einzuschätzen und nicht zuletzt die Machbarkeit zu bewerten.
Die Zusammenarbeit mit einem Architekten ermöglicht Hausbauern vor
allem eines: Die eigenen vier Wände werden nach ihren persönlichen
Wünschen errichtet. Abgesehen von Einschränkungen, die sich aus den
öffentlichen Bauvorschriften und den finanziellen Mitteln der
Bauherren ergeben, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Die
neuen Eigenheimer können Materialien und Baustoffe selbst auswählen.
Es gibt ausreichend Platz für Kreativität und Ideen, die die
Immobilie zum Unikat werden lassen.
Individuelles Wohnen fordert aber auch entsprechendes Engagement
der Bauherren. Sie müssen ihre Ideen in den Planungsprozess
einfließen lassen, damit der Architekt eine möglichst genaue
Vorstellung davon entwickeln kann, welche Ansprüche die Bauherren an
die Gestaltung der eigenen vier Wände stellen.
Eine Mitarbeit, die sich auszahlt: Je konkreter die Beispiele und
Beschreibungen der gewünschten Wohnformen sind, desto genauer kann
der Architekt seine Planungen vorantreiben. Als Bauexperte muss der
Architekt dabei von vornherein die Kosten des gesamten Projekts im
Auge behalten. In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer bei
einer Architektenkammer eingetragen ist.
Die landläufige Meinung, dass Architektenhäuser deutlich teurer
sind als schlüsselfertige Objekte von Bauträgern, kann grundsätzlich
nicht bestätigt werden. Viele lokale Planungsbüros bieten smarte
Lösungen an, die auch für ein kleineres Budget individuelles Wohnen
möglich machen. Da der beauftragte Architekt im gesamten Planungs-
und Bauprozess die Interessen der Bauherren vertritt, agiert er in
der Regel als Treuhänder. Er ist zu einer bestmöglichen Beratung
verpflichtet.
Das bedeutet z.B. bei der Ausschreibung der Gewerke, dass der
Architekt Qualität und Angebote der Handwerksbetriebe zu bewerten und
in den Verhandlungen im Sinne seiner Auftraggeber zu wirken hat. Als
Vertragspartner der ausführenden Firmen treten die Bauherren auf.
Arbeiten, die diese selber erledigen wollen, sollten mit dem
Architekten abgestimmt werden.
Wer möchte, kann sich auch in der Bauphase vom Architekten
unterstützen lassen: Dieser überwacht den Baufortschritt vom Stellen
des Bauantrags bis zur finalen Bauabnahme. Zusätzlich zur Planung
fertigt der Architekt einen Bauzeitenplan an, der sämtliche Arbeiten
auf der Baustelle zeitlich sinnvoll koordiniert.
Während der Bauphase übernimmt er die Objektüberwachung, stellt
sicher, dass der Zeitplan bestmöglich eingehalten wird und alle
Arbeiten von Handwerkern und Baufirmen korrekt und vertragsgemäß
ausgeführt werden. Zum Abschluss überprüft er die fertige Arbeit auf
Richtigkeit und Qualität.
Ein guter Architekt wird sich in seinen Planungen immer an den
finanziellen Möglichkeiten der Bauherren orientieren. Bauherren
müssen dabei wissen, dass nicht jeder Gestaltungswunsch mit jedem
Budget zu realisieren ist. Was für die jeweiligen Leistungen des
Architekten zu bezahlen ist, legt die Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) fest.
Darin sind neun Leistungsphasen mit festgeschriebenen
Honorarsätzen aufgelistet, die jede für sich gesehen nach
erfolgreichem Abschluss gesondert abgerechnet werden. So wird etwa
für die Vorplanung 7 Prozent des ansetzbaren Architektenhonorars
fällig, für die Bauüberwachung fallen 31 Prozent an. Das
Gesamthonorar macht etwa 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten aus.
Dieses verbindliche Preisrecht bringt für die Bauherren einen
klaren Vorteil, weil sich der Wettbewerb unter den Architekten damit
nicht durch Preise, sondern durch Qualität auszeichnet. Bauherren
können ihren Architektenvertrag zunächst auch nur für einige
bestimmte Leistungsphasen abschließen und später bis zur endgültigen
Bauabnahme verlängern.
Unbedingter Bestandteil eines Architektenvertrags sollte eine
Kostenobergrenze und ein fixer Fertigstellungstermin für das neue
Eigenheim sein. Die LBS West rät, grundsätzlich alle Bauverträge vor
der Unterzeichnung von einem Experten - z.B. einem Fachanwalt für
Baurecht - prüfen zu lassen.
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Thorsten Berg
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