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Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

ID: 923250

Kanzlei Scharfenberg in Berlin - die Adresse, wenn es um Abmahnungen geht. Rechtsanwältin K. Scharfenberg hilft Ihnen bei erhaltener Abmahnung. Infomieren Sie sich bei einem kostenfreien Erstgespräch.

(firmenpresse) - Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten oder einer anderen Kanzlei?
Wir vertreten Sie gern, wenn es darum geht, sich gegen eine Abmahnung wegen einer angeblich auf einer Internettauschbörse begangenen Urheberrechtsverletzung zur Wehr zu setzen.
Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg verschickt Abmahnungen im großen Stil, wie auch andere Abmahnanwälte. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert, sich gegen eine Abmahnung dieser Kanzlei zu wehren. Besuchen Sie unsere Webseite und infomieren Sie sich: Abmahnung-Hilfe.info
Filesharing ist ein Spezialgebiet der Kanzlei Scharfenberg aus Berlin, welche deutschlandweit in diesen Fällen tätig ist.
Was ist der typische Inhalt der Abmahnungen von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?
In dem doch recht umfangreichen Abmahnschreiben werden zwei Hauptziele deutlich. Die Abmahnkanzlei begehrt die Unterlassung weiterer angeblicher illegaler Handlungen sowie die Zahlung einer Vergleichsgebühr. Daneben wird die Vernichtung der rechtswidrig erlangten Datei von dem zum Download freigegebenen Ordner des Computers gefordert.
Was heißt das genau?
Mit der sogenannten "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" will die Kanzlei erreichen, dass der Adressat eine rechtlich sehr relevante Erklärung abgibt. Inhaltlich geht es um die Bestätigung der Unterlassung weiterer illegaler Handlungen. Bei Zuwiderhandlung räumt der Adressat mit seiner Unterschrift schon jetzt die Pflicht ein, sofort bei nochmaliger Begehung der angemahnten Handlung, einen noch festzusetzenden Schadensersatzbetrag zahlen zu müssen. Dies ist aus mehreren Gründen sehr gefährlich und nicht zu unterschätzen. Die zumeist recht kurze Frist für diese Abgabe von in der Regel unter zwei Wochen setzt den Adressaten sogar noch mehr unter Druck, schnell tätig zu werden. Jedoch sollte hier nicht voreilig gehandelt werden. Die vorformulierte sollte keineswegs blind unterschrieben werden. Eine rechtliche Prüfung ist unbedingt angeraten. Ein großes Risiko birgt die bislang nicht abschließend geklärte Bindungsdauer, welche aber wohl ein Leben lang besteht. Daneben sollte auch die Vertragsstrafe nicht so ohne weiteres vom Abmahnenden frei beziffert werden können. Das finanzielle Risiko ist für den Adressaten so schier unkalkulierbar.




Die Vergleichsgebühr ist im Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH festgesetzt. Diese setzt sich aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zusammen. Zur Abgeltung der entstandenen Auslagen wird ein Vergleichsbetrag von etwa 450 Euro gefordert, wenn es beispielsweise um einen Musiktitel geht.
Im Falle der Nichtannahme des Vergleichs ist von einem Prozesskostenrisiko die Rede, welches auf mindestens 3.000 Euro beziffert wird. Als Grundlage hierfür wird ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro genannt, welcher als "gerichtlich bestätigt" bezeichnet wird. Welche gerichtliche Bestätigung hier gemeint ist, bleibt offen. Betrachtet man allerdings die Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen, fällt auf, dass 10.000 Euro als Streitwert für die angebliche Urheberrechtsverletzung eines Musikstücks überdurchschnittlich hoch bemessen ist. So hat etwa das Amtsgericht Pankow/Weißensee (3 C 160/10) nur 275 Euro für ein komplettes Musikalbum festgelegt. Das Amtsgericht Wildeshausen (4 C 497/09) ging von 1.200 Euro für ein Musikalbum aus. Auch das AG Elmshorn (49 C 57/10) ging von deutlich geringeren 2.000 Euro aus für ein Album mit immerhin 12 Titeln. Höhere Instanzen sehen einen Streitwert von 5.000 Euro (LG Magdeburg, 2 S 226/10) oder 10.000 Euro (OLG Köln, 6 W 44/11) als angemessen an. Abhängig ist dies zumeist von mehreren Faktoren, nicht zuletzt die Popularität und Aktualität der Musikstücke können ausschlaggebend sein.
Eine Einzelfallprüfung erscheint unumgänglich um sich schließlich detailliert gegen die behaupteten Rechtsgutsverletzungen zur Wehr setzten zu können. Bei der Prüfung sind schließlich die konkreten Besonderheiten des Falls mit einzubeziehen und der Sachverhalt ist vollumfänglich zu betrachten. Es ist dringend empfohlen, die Abmahnung an sich auf Schlüssigkeit prüfen zu lassen. Nur so kann das unbegründete Eingehen von rechtlichen Konsequenzen vermieden werden, welche in der Zukunft kaum revidierbar sind.
Wie kann ich mich gegen die Abmahnung zur Wehr setzen? Nehmen Sie Kontakt auf: Abmahnung Hilfe Berlin
Wir sind Ihnen gern behilflich, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Hierfür ist zunächst eine Prüfung der Abmahnung erforderlich. Sodann werden wir gemeinsam den in Ihrem Fall günstigsten und effizientesten Weg ermitteln, wie Sie sich verhalten. Da üblicherweise knappe Fristen gesetzt sind, wird eine rasche Kontaktaufnahme ? auch gern per E-Mail ? angeregt.

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Datum: 08.08.2013 - 08:30 Uhr
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