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Dachfonds "Stratego Grund" wird abgewickelt - Hahn Rechtsanwälte sehen bei Dachfonds aber gute Chancen für Schadensersatz von Banken

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(ots) - Der Dachfonds "Stratego Grund" wird seit Ende Juli
2013 abgewickelt. Denn laut LBB Invest GmbH seien keine realistischen
Chancen auf eine nachhaltige Wiedereröffnung gegeben. Am 08. August
2013 wurden Anteile des Fonds an der Börse Düsseldorf zu einem Kurs
von 14,80 Euro pro Anteil gehandelt. Im Oktober 2008 lag der
Ausgabepreis noch bei über 30,00 Euro. Der Anleger, der aktuell über
die Börse verkauft, würde somit ohne Berücksichtigung der
Ausschüttungen einen Verlust von 50 Prozent realisieren. Die
Fondsanteile wurden hauptsächlich von Berliner Sparkasse vertrieben.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn macht den Kreditinstituten, die
Fondsanteile von Dach-Immobilienfonds noch nach dem 30. Oktober 2008
vermittelt haben, jetzt schwere Vorwürfe: "Bereits damals hätten die
Banken und Sparkassen die Anleger beim Erwerb der Fondsanteile darauf
hinweisen müssen, dass mehrere Zielfonds geschlossen waren und keine
Anteile mehr zurückgenommen hatten."

Der "Stratego Grund" (DE000A0ERSF5) wurde am 1. September 2005
aufgelegt und wird von der LBB Investment GmbH, einer
Tochtergesellschaft der Landesbank Berlin, verwaltet. In den Fonds
sind von den Anlegern rund 270,35 Millionen Euro investiert worden.
Der Dachfonds hat die Gelder zu 75 Prozent in verschiedene offene
Immobilienfonds - als Zielfonds - angelegt. Darunter sind die in
Abwicklung befindlichen Zielfonds UBS (D) 3 Sector Real Estate (12,47
Prozent), der DEGI German Business (7,17 Prozent), der TMW Immobilien
Weltfonds (9,69 Prozent), der KanAm Grundinvest (6,19 Prozent), der
SEB ImmoInvest (3,90 Prozent) und Morgan Stanley P2 Value (2,05
Prozent). Die in Abwicklung befindlichen Zielfonds machen etwa die
Hälfte der Gesamtinvestitionen aus. Die Abwicklung des Dachfonds
"Stratego Grund" soll bis zum 30. März 2015 abgeschlossen sein.

"Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten wollen, werden




deutliche Verluste erleiden", warnt Hahn. "Wer jedoch den
entstehenden Schaden nicht hinnehmen will, kann bei Falschberatung
oder fehlerhaften Angaben im Prospekt Schadensersatz geltend machen -
gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft",
erläutert Hahn. Die Kanzlei Hahn vertritt zahlreiche Anleger von
offenen Immobilien- und Dach-Immobilienfonds. Nach einer Studie der
Ratingagentur Scope sollen bereits mehr als 90 Prozent der
Dach-Immobilenfonds von einer Schließung und Abwicklung betroffen
sein. Hahn hat beim Landgericht Frankfurt am Main unter anderem
bereits mehrere positive Urteile für Anleger von offenen
Immobilienfonds erstritten. In 15 Fällen wurden Klagen gegen Banken
wegen Falschberatung beim Erwerb von Anteilen an
Dach-Immobilienfonds, unter anderem auch beim
Vermögensverwaltungsfonds Kapital Protekt eingereicht.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte werden in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren,
seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als
zehn Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt tätig. Hahn und
Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn
Rechtsanwälte vertreten vorrangig private und institutionelle
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind achtzehn Anwälte tätig, davon
acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp hat Standorte
in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Datum: 08.08.2013 - 10:26 Uhr
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