(ots) - Von der Deutschen Umwelthilfe wochenlang verlangte
Untersuchung realistischer Unfallabläufe mit Autobränden bestätigen
die Hochrisiken des neuen chemischen Kältemittels - Pkw mit R 1234yf
nur bis 40 km/h unfallsicher - DUH fordert Information betroffener
Fahrzeughalter und Warnaufkleber
Fünf Jahre nach dem ersten von der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH) veranlassten Brandtest mit dem Kältemittel R 1234yf hat nun
auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Gefährlichkeit des
Chemikaliencocktails bestätigt. Die Ergebnisse des gestern
veröffentlichten Vorabberichts kamen allerdings erst zustande,
nachdem das KBA dem wochenlangen Drängen der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation teilweise nachkam, einen Testaufbau zu
wählen, der alle realistischen Unfallszenarien abdeckt. Ursprünglich
hatte das KBA lediglich "Soft-Crashtest" - zum Beispiel mit einer
Geschwindigkeit von nur 40 km/h - durchgeführt.
Die DUH hatte darüber hinaus kritisiert, dass das KBA ausgerechnet
den TÃœV Rheinland als Testlabor beauftragt hatte, obwohl dieser TÃœV
dem chemischen Kältemittel der amerikanischen Chemiefirmen Dupont und
Honeywell bereits zweimal die Unbedenklichkeit bescheinigt hatte. Vor
diesem Hintergrund sei wenig überraschend gewesen, dass es bei den
zunächst nur den "Soft-Crashtests" mit 40 km/h unterzogenen
Fahrzeugen zu keiner Entflammung des Kältemittels und nicht zur
Bildung der hochtoxischen Flusssäure gekommen war. Erst massive
Kritik an der vorzeitig bekannt gewordenen unzureichenden
Untersuchungsmethodik, führte offensichtlich zu zusätzlichen vom KBA
veranlassten Tests, die dann unter realistischeren Bedingungen prompt
zum Brand im Motorraum und zur Freisetzung "erheblicher Mengen" der
lebensgefährlichen Flusssäure führte. In zwei Fällen kam es laut dem
Vorabbericht sogar ohne erkennbare Flammenbildung zu Konzentrationen
des Giftes in "nicht zu vernachlässigender Größenordnung."
"Ein Giftcocktail, der schon bei Unfällen jenseits von 40
Stundenkilometern zu einer tödlichen Gefahr für Autofahrer und
Rettungskräfte wird, gehört nicht in Pkw. Das Kraftfahrt-Bundesamt
muss die Weiterverbreitung dieser Chemikalie sofort unterbinden und
die mehr als 35.000 Autohalter in Deutschland, die bereits mit R
1234yf unterwegs sind, unverzüglich über die Gefahren informieren.
Außerdem müssen diese Fahrzeuge mit einem Warnaufkleber insbesondere
für die Rettungskräfte gekennzeichnet werden", fordert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es sei beschämend, dass nach
dem ersten Brandtest der DUH fünf Jahre vergehen mussten, ehe das KBA
endlich zu vergleichbaren Ergebnissen komme.
Resch nennt es bezeichnend und inakzeptabel, dass das KBA sich
selbst jetzt noch um eine klare Sicherheitsbewertung von R 1234yf
herumdrücke. So verweise die Behörde bezüglich der
"Produktsicherheit" auf die "Verantwortung der Hersteller" und kommt
nur zu dem wachsweichen Schluss, dass sich das Sicherheitsniveau von
Fahrzeugen mit dem Einsatz von R 1234yf verschlechtere. Die vom KBA
nun gegenüber EU-Kommission empfohlenen weitergehenden Tests müssten
nach der zu erwartenden Bestätigung der aktuellen Ergebnisse in der
Konsequenz ein Zulassungsverbot von Pkw-Typen mit dem Kältemittel R
1234yf zur Folge haben, verlangt Resch: "Hinter die Ergebnisse des
KBA werden auch weitergehende Prüfungen durch Prüfungsinstitute der
EU-Kommission nicht zurückfallen können." Nicht akzeptabel nennt
Resch die Aussagen des KBA zum Thema Produktsicherheit. Es könne
angesichts der erwiesenen Risiken am Ende nicht den Herstellern
überlassen bleiben, ob sie das Mittel in ihren Fahrzeugen einsetzen
wollen oder nicht. "R 1234yf muss in Pkw schlicht verboten werden",
schließt Resch.
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Verwendung des
Vorgänger-Kältemittels R134a aus Klimaschutzgründen für neue
Pkw-Typen verboten. Nun habe sich der Chemikaliencocktail R 1234yf
endgültig als Sackgasse erwiesen. Alternativen stünden längst bereit.
Das natürliche Kältemittel CO2 könne bei entschlossenem Handeln von
Behörden und Herstellern kurzfristig flächendeckend zum Einsatz
kommen.
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