München, 12. August 2013 – Die Solar Millennium AG, nach Eigendarstellung ein global tätiges Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt auf Solarkraftwerken, stellte am 21. November 2011 wegen Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Fürth. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 28. Februar 2012 wurde das Verfahren eröffnet (Aktenzeichen: IN 948/11), zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt.
(firmenpresse) - Mit Urteil vom 25.07.2013 wurden nun zwei Vorstandsmitglieder der Solar Millennium AG und das Vertriebsunternehmen Solar Millennium Invest AG zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten Anleger der Solar Millennium AG-Anleihen Nr. 7 und 8. Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah eine Haftung der zwei Vorstandsmitglieder der Solar Millennium AG unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im engeren Sinn und der Solar Millennium Invest AG unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinn als begründet. Demnach sind die Emissionsprospekte der beiden Anleihen fehlerhaft, weil sie kein zutreffendes Urteil über die Emittentin und die Anleihe vermitteln. So wird nach Ansicht der 6. Kammer nicht deutlich genug darüber informiert, dass eine Refinanzierung von Anleihegeldern nur durch die Ausgabe neuer Anleihegelder bewerkstelligt werden kann. Auch wird das „Risiko, welches sich aus einer Zusammenschau der bisherigen Geschäftstätigkeit der Solar Millennium AG, ihres damaligen Geschäftsschwerpunkts, der Struktur der Verbindlichkeiten und der ungewissen Zukunftsperspektiven ergab, … nicht mit der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit zum Ausdruck“ gebracht.
„Dies zeigt, dass die Anleger der Solar Millennium Anleihe alles andere als chancenlos sind“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Hamburg und Zürich. „Allerdings ist zu beachten, dass hinsichtlich der Inhaftungnahme der beiden Vorstände die „kurze“ Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, sodass hier im Einzelfall Eile geboten sein kann. Für das Vorgehen gegen die Solar Millennium Invest AG gilt dies hingegen nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht, sodass auch Anleger, bei denen die 3-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist, Ansprüche geltend machen können. “
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de