PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 925539

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9

Einberufung

Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG

am Donnerstag, dem 12. September 2013, um 10.00 Uhr,
Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG,
1120 Wien, Am Europlatz 2.

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012/2013

2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2012/2013

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2012/2013

5. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr
2013/2014

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung fĂŒr ein Mitglied des Aufsichtsrats

Zwtl.: UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spÀtestens ab 22. August 2013
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugÀnglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag fĂŒr die
Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils fĂŒr das




GeschÀftsjahr 2012/2013; - BeschlussvorschlÀge zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 7, - ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs. 2 AktG -
Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, - Formular fĂŒr den
Widerruf einer Vollmacht, - vollstÀndiger Text dieser Einberufung.

Zwtl.: HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND
119 AKTG

AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spĂ€testens am 22. August 2013 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor
Relations, Mag. Marcus Handl, zugeht. Die AktionÀrseigenschaft ist
durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in
der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses

Verlangen in Textform spÀtestens am 3. September 2013 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail

ir.kapschtraffic(at)kapsch.net wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die
DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl
ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an ir.kapschtraffic(at)kapsch.net, oder per Telefax an +43
(0)50811 1709, ĂŒbermittelt werden.

Jeder AktionÀr ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung AntrÀge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht
fĂŒr WahlvorschlĂ€ge in den Aufsichtsrat (TOP 6): VorschlĂ€ge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern samt ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2
AktG mĂŒssen fĂŒr jede vorgeschlagene Person spĂ€testens am 5.
September 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch
fĂŒr WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemĂ€ĂŸ § 110 AktG, welche der
Gesellschaft in Textform spÀtestens am 3. September 2013 zugehen
mĂŒssen.

Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugÀnglich.

Zwtl.: NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 2. September 2013
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zwtl.: Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die
Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der
Gesellschaft spĂ€testens am 9. September 2013 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail anmeldung.kapsch(at)hauptversammlung.at, wobei die
DepotbestĂ€tigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist

Kapsch TrafficCom AG nimmt DepotbestĂ€tigungen und ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ
§ 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht ĂŒber ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden. Dies deshalb, da Kapsch TrafficCom AG bei den
vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotfĂŒhrenden
Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch
gemacht haben.

Zwtl.: DepotbestÀtigung gem. § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebrĂ€uchlichen Codes, - Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des
AktionÀrs, ISIN AT000KAPSCH9, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.

Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 2. September 2013 beziehen.

Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Zwtl.: VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGE

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der AktionÀr hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es
können auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens 11. September
2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail anmeldung.kapsch(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die
Übermittlung dieser ErklĂ€rung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.

Als besonderer Service steht den AktionÀren ein Vertreter vom
Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, A-1130
Wien, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die
weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung
zur VerfĂŒgung; hiefĂŒr ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht
die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr.
Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1- 8763343-0, Fax
+43-1-8763343-49 oder E-mail michael.knap(at)iva.or.at.

Zwtl.: Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,-- eingeteilt in
13.000.000 auf den Inhaber lautende StĂŒckaktien (Aktien). Jede
Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien betrÀgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 13.000.000 StĂŒck.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im August 2013

Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
Mag. Marcus Handl
Investor Relations Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50.811 1120
E-Mail: {ir.kapschtraffic(at)kapsch.net}
[HYPERLINK: mailto:ir.kapschtraffic(at)kapsch.net]
Pressekontakt:
Mag. Katharina Riedl
Unternehmenssprecherin
Kapsch AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50.811 1705
E-Mail: {katharina.riedl(at)kapsch.net}
[HYPERLINK: mailto:katharina.riedl(at)kapsch.net]

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic(at)kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 13.08.2013 - 07:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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